Alter Mietvertrag, wie komme ich da sauber raus?

Guten Tag :smile:

Also, ich habe vor 15 Jahren mit 2 Freundinnen eine 3er WG in Berlin gegründet. Weil wir die Wohnung bereits als WG angemietet haben, standen auch alle 3 Mieterinnen im Mietvertrag, sollte ja alles ordentlich und rechtens sein.

In den folgenden Jahren hat es immer wieder Mieterwechsel gegeben, Freundinnen sind ausgezogen und andere Mieter dafür eingezogen. Der Mietvertrag blieb bestehen, war ja auch günstiger und sicher.

Vor nunmehr 12 Jahren bin auch ich aus dieser WG ausgezogen, den Kontakt zu den Freundinnen von damals habe ich ebenso abreißen lassen. Wer momentan in der Wohnung wohnt, wer der Vermieter ist und ob ich noch als Mieter geführt werde, ist mir nicht bekannt.

Was kann ich tun, um sauber aus der Sache raus zu kommen? Kann es sein, dass ich immer noch im Mietvertrag stehe und für etwaig aufgelaufene Kosten haftbar gemacht werden kann?

Danke für die Hilfe!

Also wenn eure Wohnung
bzw. euer Mietvertrag gekündigt wurde. Ist der Vertrag nicht mehr vorhanden. Von daher
kannst du auch kein Mieter mehr sein.
Denn den Mietvertrag kündigen ( welcher von 3 Leuten unterzeichnet wurde) und
dann einfach einen der alten Mieter in den neuen Mietvertrag als Mieter zu übernehmen geht nicht. Ausser du unterschriebst das.

Also wenn eure Wohnung
bzw. euer Mietvertrag gekündigt wurde. Ist der Vertrag nicht
mehr vorhanden. Von daher
kannst du auch kein Mieter mehr sein.

Wie meinen?
Wo steht denn irgendwas davon, dass der Vertrag gekündigt wurde? Im Gegenteil geht es bei der Frage doch gerade darum, wie man aus dem vermutlich noch bestehenden Vertrag raus kommt.

Denn den Mietvertrag kündigen ( welcher von 3 Leuten
unterzeichnet wurde) und
dann einfach einen der alten Mieter in den neuen Mietvertrag
als Mieter zu übernehmen geht nicht. Ausser du unterschriebst
das.

Da kann er unterschrieben, was er will. Einen Vertrag ändern kann man nur, wenn ALLE zustimmen - einschließlich Vermieter. Und auch kündigen können nur alle drei Unterzeichner gemeinsam.

Sag mal, warum schreibst Du eigentlich irgendwas, wenn Du keinerlei Ahnung hast?

@Fragesteller:
An den Vermieter und die aktuellen Mieter wenden und erstmal feststellen, was genau da eigentlich abläuft und wer mit wem einen Mietvertrag hat. Vorher geht gar nichts.

"An den Vermieter und die aktuellen Mieter wenden und erstmal feststellen, was genau da eigentlich abläuft und wer mit wem einen Mietvertrag hat. Vorher geht gar nichts."Es kann also nicht sein, dass der Mietvertrag zwischenzeitlich in Abwesenheit gekündigt oder aufgehoben wurde? Ist ja immerhin 12 Jahre her, vielleicht hat mich nur niemand kontaktiert?Ich kenne weder Vermieter noch Mieter, sagte ich doch.

Hallo,

ehrlich gesagt kann ich nicht so wirklich nachvollziehen, wie man aus einer Wohnung ausziehn kann und nicht dafür sorgt, dass der bestehende Mietvertrag geändert bzw. gekündigt wird.

Wie dem auch sei, es ändert jetzt nichts mehr.
Leider kann ich auch nicht sagen, was jetzt zu tun ist um sauber aus der Sache raus zu kommen. Ich würde mich evtl. mit diesem Anliegen an den Mieterverein wenden.

MfG

petra0801

Ich kenne weder Vermieter noch Mieter, sagte ich doch.

Der Vermieter steht doch wohl im Mietvertrag?
Und dann könnte man noch einen Brief an die Adresse schreiben. ‚An die Bewohner von…‘ z.B.

Mietverträge erlöschen übrigens nicht einfach so.

Werter Fragesteller!
Es gilt immer der Mietvertrag. 
gehen Sie hin und schauen Sie nach!
eine andere habe Antw. ich nicht.
„Großer Sucher“

Mietverträge unterliegen dem Vertragsrecht nach  §550 BGB. Wird ein Mietvertrag unter mehreren Mietern der gleichen Wohnung geschlossen, so müssen auch die einzelnen Mieter einer Vertragänderung zustimmen, bzw. einzeln kündigen. Dies aber machen die Vermieter oft aus Gründen der Haftbarkeitsmachung nicht mit. Nach dem Motto: Je mehr unterschrieben haben, umso mehr Leute habe ich für die Bürgschaft, die ich bei Zahlungsausfällen haftbar machen kann.

Somit haftest Du u.U. auch rückwirkend, da der Vertrag weiterhin gültig ist. Selbst dann, wenn der Eigentümer gewechselt haben sollte, bleibt der Mietvertrag weiterhin für Dich gültig. Das solltest Du wissen. Vertrag ist nun mal Vertrag, auch wenn es Deiner Oberflächlichkeit entgangen sein sollte. Sieh zu, dass Du aus dem Vertrag herauskommst, in dem Du eine schriftl. Kündigung (nachweisbar) einreichst.

Ansonsten kann ich Dir nur Glück wünschen…

Hallo,

so müssen auch die einzelnen Mieter einer
Vertragänderung zustimmen, bzw. einzeln kündigen.

das ist missverständlich. Sie müssen nicht einzeln kündigen, sie müssen ALLE ZUSAMMEN kündigen. Einer allein kann erst mal gar nichts.

Somit haftest Du u.U. auch rückwirkend, da der Vertrag
weiterhin gültig ist.

Wieso rückwirkend? Er haftet für das, was jetzt passiert.

Sieh zu, dass Du aus dem Vertrag herauskommst, in dem
Du eine schriftl. Kündigung (nachweisbar) einreichst.

Ach? Und wie kommt man da raus? Man kann nicht einseitig kündigen! Auch nicht schriftlich! Man kann nur ggf. die gemeinsame Kündigung aller gemeinsam verlangen!