Alter Mietvertrag wieder rechtsgültig?

Hey also ich bin neu hier und brauche dringend mal rat weil ich nicht weiterkomme. Ich hoffe sehr jemand kann mir helfen.
Also es geht um folgendes:

Mein Partner wohnt seit dem 01.03.2012 in einer möblierten Einzimmerwohnung.Es handelt sich hier eigentlich um eine WG, also nebenan im Flur befindet sich noch eine Einzimmerwohnung die separat an andere Mieter vermietet wurde. Bad und Küche werden gemeinsam genutzt. Die Miete belief sich auf 365,00 €. Diese wurde zum 1.10.2012 um 10,00 € erhöht um die Energiekosten anzupassen. Dies galt für das ganze Haus (Genaue Parteianzahl unbekannt, angenommen wird 5-6 Mietparteien). Über diese Erhöhung wurde ein zweizeiliges Schriftstück ausgestellt, dass noch nicht mal im richtigen Deutsch geschrieben wurde. Anfang diesen Monats wurde die Miete dann noch um 5,00 € wegen den GEZ-Gebühren erhöht.

Ich befinde mich etwa 2 mal pro Woche bei meinem Partner und übernachte auch dort. Meistens Mittwoch auf Donnerstag und am Wochenende, wobei ich in letzter Zeit oft auch erst Samstags morgens ankomme. Im Gegenzug befindet sich mein Partner allerdings auch oft bei mir. Nun ist der Vermieter meines Partners heute zu ihm gekommen und hat ihm einen komplett neuen Mietvertrag vorgelegt der um 50 € erhöht war, also auf 430,99 €. Mit der Begründung, dass ich mich ja sehr oft in der Wohnung aufhalten würde und das mehr Nebenkosten verursachen würde. Mein Partner hat ihm daraufhin erklärt, dass dies gar nicht so oft sei und dass er sich auch oft bei mir befände. Darauf wollte er nicht eingehen und mein Partner hat aus Unwissenheit und weil der Vermieter in schier bedrängt hat unterzeichnet. Allerdings ohne jegliche Erklärung oder Klausel, dass der alte Mietvertrag gekündigt sei oder über eine schriftliche Erklärung der Erhöhung mit Angaben der Gründe. Es wurde einfach nur ein neuer Mietvertrag unterzeichnet. Nun habe ich schon soweit herausgefunden, dass für diesen neuen Mietvertrag eine Widerrufsfrist von 4 Wochen gilt, da er unter sogenannte „Haustürgeschäfte“ fällt. Da meinem Partner keine Widerrufsbelehrung mitgeteilt oder ausgehändigt wurde, steht im sogar eine Widerrufsfrist bis zu 6 Monaten zu. Nun meine Frage: Wenn mein Partner nun den neuen Mietvertrag innerhalb der Frist widerruft (Es wurde noch keine erhöhte Miete nach dem neuen Mietvertrag gezahlt), besteht dann der alte Vertrag immer noch, da dieser ja nie in irgendeiner Weise gekündigt wurde, oder steht mein Partner dann komplett ohne gültigen Mietvertrag da?

Ich wäre um eine schnelle und ausführliche Antwort sehr dankbar!

Hallo,

bin kein Rechtsanwalt, glaube aber nicht dass bei einem Mietvertag eine Widerspruchsfrist gilt oder der Mieter gar darüber belehrt werden müsste.
Habe auch schon viele Mietverträge in den Objekten abgeschlossen.
Da Dein Freund unterschrieben hat kann man aus meiner Sicht eh nichts mehr ändern.

Gruß
David

Danke für die schnelle antwort. Aber bei dem widerrufsrecht bin ich mir sicher. Hab selbst in diesem Gebiet zu tun, weiß halt nur nicht die genaue Rechtslage was nach dem Widerruf gilt.

hab mich nochmal kurz einglesen.
Bei Mietvertrag selbst gilt kein Widerrufsrecht.
Bei Erhöhung, Änderung usw. könnte es evtl. der Fall sein, ist aber nicht so aussichtsreich.

Hallo,

  1. Sofort eine Widerrufserklärung abschicken als Einwurfeinschreiben.

  2. Der alte Mietvertrag gilt wieder.

  3. Der Vermieter musse eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung erstellen, wenn der die NK erhöhen möchte.

Tipp: wendet euch an den Deutschen Mieterbund, falls weitere Querelen entstehen.

Gruss Knarf

Vielen Dank für die Antwort. Du bist dir wirklich zu 100 % sicher, dass der alte wieder gilt? Ich möchte kein Risiko eingehen und nachher ohne Vertrag da stehen.

Das Mietrec ht sieht keine Widerrufsfristen für rechtwirkswam unterzeichnete Mietverträge. Mit dem Abschluß des neuen Mietvertrages durch die gleichen Vertragspartner beenden diese konkludent handelnd den Vorvertrag über die gleiche Mietsache.

Hey,

Das ist echt eine harte Nuß. Ich empfehle dir einen Anwalt.

Also was Verträge angeht, gelten auch mündliche Vereinbarungen, und ob ein Mietvertrag unter die Rubrik Haustürgeschäfte fällt mag ich beweifeln. Sonst müßte man als Vermieter immer erst die Frist abwarten, bevor der neue Mieter einziehen darf.

Es geht dem Vermieter ja darum, dass die Mehrkosten von Wasser und Abwaaser, evtl auch Strom mit abgedeckt werden.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, haben alle einen pauschalen Mietvertrag.
Es ist schwierig da einen gerechte Mittelweg zu finden.

Du gehst den einen Monat 3 mal bei deinem Freund Duschen, den anderen nur 2 mal…Das Beste wird sein. Ihr zieht zusammen und holt euch eine Wohnung mit Verbrauchszählern.

Habt ihr mal hinterfragt von wem der Vermieter das weiß , das du da ein und aus gehst? Mir fallen da nette Mietbewohner ein…

Dein Freund soll mal seinen Vermieter fragen, ob er die alten Mietvertrag-Konditionen wieder
bekommt wenn du dort nicht mehr übernachtet oder ihr euch irgendwann trennt (was natürlich keiner will… Aber Teufel ist ja ein Eichhörnchen)

Was steht in dem neuen Vertag an Kündigungszeiten drin.?

Empfehlung, wenn es der Richtige ist, zieht zusammmen.

Gruss

Hallo!
Tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus.

Erstmal danke für die antwort.
Der punkt ist, es bestand ja schon ein normaler mietvertrag seit knapp einem jahr. Und plötzlich taucht er auf mit einem neuen vertrag und will darin 50 euro mehr. Dies wäre nicht nötig gewesen ein einfaches schriftstück über eine miet bzw. Nebenkostenerhöhung hätte ja genügt. Und ich bin ja auch nicht so oft dort, ganz normal halt. Eigentlich darf der vermieter ja erst ab einem zeitraum von 6 wochen am stück mehr geld für bleibende besucher verlangen. Er hat einfach nur nen neuen vertrag ausgefüllt is da rein hat meinem freund sonst was erzählt und er hat gutgläubig unterschrieben. Rein vom sinn her fällt es denk ich schon unter haustürgeschäfte denn ein komplett neuer vertrag wäre nicht nötig gewesen.

Hallo,

welcher Mietvertrag sollte denn sonst gelten?

Da bin ich mir absolut sicher!

Lasst euch nicht so einschüchtern!

Good Luck

Knarf

du musst nix neues unterzeichnen. wenn vermieter mehr miete haben mag, gibt es dafür das gesetzl. mieterhöhungsverlangen

Hallo,

Deine anfrage ist komplex und betrifft ja zwei Themen: die zur Gültigkeit des neuen Vertrages und die, wie das Besuchsrecht geregelt werden kann, wenn der VM nun die miete wegen deiner besuche erhöht.

Zu deinen besuchen: hier würde ich mich nicht einschüchtern lassen. Zwei mal die Woche bei deinem freund zu schlafen, hält sich in grenzen, so dass man jährlich nicht von einem dauerbesuch sprechen kann und darf. Daher würde ich jetzt so vorgehen:

Den neuen Mietvertrag kündigen und schriftlich Bezug nehmen, dass man sich auf den alten Mietvertrag beruft und bereit ist, die berechtigten. Erhöhungen zu zahlen, aber eben nicht die durch den besuch erhöhten Nebenkosten. Grund mitangeben - also weil es sich um einfach um partnerschaftliche besuche handelt, aber nicht um ein dauerwohnen. Dann würde ich die angepasste miete zahlen - aber eben keinen Cent mehr und schauen, wie der VM reagiert. Er ist ja dann in der Bringschuld nachzuweisen, dass der besuchscharakter bei euch überschritten ist.

Viel Erfolg!

Puh, das ist wohl eher eine Frage für einen Anwalt. Keine Ahnung, tut mir leid

Hallo,
ich sehe es auch so, dass es sich um ein Haustürgeschäft handelt und damit ein Widerruf möglich ist, bei fehlendem Hinweis sogar unbegrenzt zeitlich.
Der alte Mietvertrag gilt weiter, da kein Verzicht oder eine Kündigung erklärt wurde.
Gruß suver

nach meinem Kenntnisstand ist ein neuer Mietvertrag rechtsgültig. Ich habe noch nie gehört das ein Mietvertrag unter Haustürgeschäft fällt und einer Widerrufspflicht bzw. Recht besteht.

Da gegenseitige Besuche unbegrenzt erlaubt sind hätte es keines neuen und auch kein geänderter vertrag bedurft.

Hallo,

ich habe noch nie erlebt, dass § 312 BGB tatsächlich auf den Abschluß von Mietverträgen angewendet wurde. Rechtlich aber wohl möglich.
Meines Erachtens lebt der alte Mietvertrag wieder auf, allerdings ist mir kein ähnlich gelagerter Fall bekannt.

Meines Erachtens übersteigt der vorliegende Sachverhalt allerdings den hiesigen Rahmen, so dass eine Beratung durch einen Rechtsanwalt angezeigt ist.

Bei Mietverträgen vielleicht nicht direkt aber er kann und darf auch im Mietrecht verwendet werden. Allerdings ist dies meist bei Mieterhöhungen,Kündigungen und dergleichen der Fall. Aber da hier ja schon ein rechtsgültiger Vertrag bestand und der neue ja wegen dieser Erhöhung abgeschlossen wurde (obwohl dies nicht nötig gewesen wäre) denke ich schon dass er Anwendung findet.

Hallo,
solange kein neuer Mietvertrag unterschrieben wurde gilt der alte Mietvertrag. Wenn von diesem Dokument, was unterschrieben wurde, zurückgetreten werden kann, ist dieses auch nicht rechtswirksam. Und das Dokument wäre sowieso nur eine Ergänzung zu dem alten Mietvertrag und würde diesen nicht ersetzen können. Dafür müsste ein komplett neuer Mietvertrag verfasst und unterschrieben werden.
In wie weit allerdings bei einer WG kosten erhöht werden können, weil man gelegentlich Besuch hat, kann ich leider nicht sagen.
Gruss Daylighter