Alter Mietvertrag

Hallo zusammen,
ich hab noch einen Mietvertrag von 1980.Ist der durch die letzte Mietvetragsreform ungültig? Oder da gibt es da einen Bestandsschutz?

Peter

Hi,

der Mietvertrag ist nicht ungültig, soweit er nicht mit dem jetzigen Mietrecht unvereinbar ist.
Art. 229 § 5 S.1, S.2 EGBGB bestimmt, dass auf Mietverträge die vor dem 01.01.02 entstanden sind, dass neue Schuldrecht ab dem 01.01.03 anzuwenden ist.
Da dieser Stichtag bereits verstrichen ist, bestimmen sich die gesetzlichen Anforderungen an deinen Mietvertrag und Mietverhältnis nach dem aktuellen Recht.
Ungültig wird der Mietvertrag dadurch grundsätzlich nicht.

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Hallo zusammen,
ich hab noch einen Mietvertrag von 1980.Ist der durch die
letzte Mietvetragsreform ungültig? Oder da gibt es da einen
Bestandsschutz?

Hallo Peter,

mit der neuen Mietrechtsrefom vom 01.09.2001 ist - soweit im alten Vertrag auf geltendes Recht hingewiesen wird - das Mietrecht ab 01.09.2001 gültig. Sind jedoch Vereinbarungen nach dem alten Mietrecht getroffen, gelten diese auch weiterhin. Soweit zur Kündigungsfrist Aussagen im alten Vertrag gemacht werden, wird unter Berufung auf den Rechtsausschuss des Dt.Bundestages auch die neue Kündigungsfrist von drei Monaten anerkannt, wenn diese in der üblichen Aufzählung - ie oft in alten Verträgen - enthalten ist. Individualvereinbarungen gelten grundsätzlich weiterhin.

Gruss Günter