den alten Pass kannst du wieder mitnehmen, dieser ist so lange gültig, bis das Datum abgelaufen ist, Bzw. du den neuen Pass abholst.
Dieser muss erst gedruckt und eingeschweißt werden, dann wird das ganze noch als Büchlein gebunden, danach durch die Republik geschickt, damit dass bei deiner Stelle ankommt. Davor kommt noch die Warteschalnge der anderen Pässe.
Davon steht auf der verlinkten Seite nirgendwo etwas.
Ja, ich weiß - es ist ein merkwürdiges Gefühl, wenn man nach ein paar Jahren Ausland anfängt, die Muttersprache zu vergessen. Aber mach Dir da keinen Ehrenpunkt draus, Du musst das nicht überspielen. Frag ruhig, wenn Du etwas nicht verstehst, dann aber ganz konkret: „Was bedeutet (…)?“
Glaubt mir, ich habe es gelesen. Ich vermute, dass da was durcheinander gelaufen ist beim Aufruf der Seite.
Frage aber noch: Den neuen Pass muss am natuerlich persoenlich abholen.
Muss man den Antrag auf Neuen Pass vor Ort machen oder geht das auch schriftlich?