Nehmen wir mal folgendes an:
Vor etwas über 10 Jahren hat ein Mieter (Person A) seinem Nachmieter (Person B) die Küche für 700 DM verkauft. Das Geld hat A jedoch nie bekommen. A hat dann über Gericht einen Vollstreckungsbescheid bekommen und auch den Gerichtsvollzieher zu B geschickt. Daraufhin bekam A vom Gerichtsvollzieher eine Nachricht, dass B stadtbekannt nichts zu pfänden hat und arbeitslos sei. Also ging A damals leer aus.
Nun sind aber 10 Jahr um und A erinnert sich wieder daran und hofft nun, nach diesen langen Jahren doch noch an sein Geld zu kommen.
Welche Möglichkeit hätte A? Wo B mittlerweile wohnt ist vollkommen unbekannt.
Ich freue mich auf interessante Antworten! Danke!
LG
Stefan
Huhu!
Welche Möglichkeit hätte A?
Das Gleiche nochmal!
Wo B mittlerweile wohnt ist
vollkommen unbekannt.
Glaube ich nicht. Irgendjemand wird es schon wissen. Erster Ansprechpartner ist die Gemeinde, in der der Schuldner zuletzt gemeldet war.
Man sollte übrigens alle drei Jahre einen Vollstreckungsversuch unternehmen, damit die Zinsen nicht verjähren!
Man sollte übrigens alle drei Jahre einen
Vollstreckungsversuch unternehmen, damit die Zinsen nicht
verjähren!
das kann aber auch gewaltig nach hinten losgehen, weil jeder Vollstreckungsversuch Geld kostet, das vielleicht nie wieder reinkommt.
Also lieber gleich dem Schuldner die Kohle schenken?
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Hallo und erstmal vielen Dank für die x-trem rasche Antwort!!!
Wo B mittlerweile wohnt ist
vollkommen unbekannt.
Glaube ich nicht. Irgendjemand wird es schon wissen. Erster
Ansprechpartner ist die Gemeinde, in der der Schuldner zuletzt
gemeldet war.
Und da könnte A einfach bei der Gemeinde anrufen und fragen, wo denn nun B wohne???
Gibt es da nicht sowas wie Datenschutz???
LG
Stefan
Huhu!
Gibt es da nicht sowas wie Datenschutz???
Gibt es, es gibt aber auch berechtigte Interessen, die Daten zu erfahren - unter anderem deswegen gibt es die Meldepflicht ja überhaupt. Die Durchführung der Zwangsvollstreckung ist so ein berechtigtes Interesse. In Bielefeld übrigens kostet die Auskunft 4 Euro.
Hallo,
das kann aber auch gewaltig nach hinten losgehen, weil jeder
Vollstreckungsversuch Geld kostet, das vielleicht nie wieder
reinkommt.
mit der Einstellung kann aber gar nix reinkommen!
lg Birgit
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