Alter Vertrag gültig bei abschluss/Verlängerung

Hallo ihr Rechtswissenschaftler, Anwälte und Rechtsexperten da draußen!

Ein Mobilfunkvertrag mit einer Restlaufzeit von 18 Monaten wird verlängert. Der neue Vertrag hat ein Laufzeit von 24 Monaten und neue Konditionen.
Dieser neue Vertrag wird über einen Fernabsatzvertrag (telefonisch) abgeschlossen.
Wichtige Vertragsinhalte wurden nicht erwähnt und auch ein schriftliche Bestätigung diese Vertrags mit seinen Bestandteilen, trotz Aufforderung, ist nicht eingegangen.

Bleibt ein Widerrufsrecht im Sinne eines Fernabsatzvertrages bestehen?
Auch nach der Frist für Widerrufe?
Was ist mit dem alten Vertrag, muss dieser bei Widerruf eingehalten werden?

Danke

Ich vermute mal, wenn keine schriftliche Bestätigung erfolgte, erfolgte auch keine Widerrufsbelehrung… Dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, ein Widerruf ist nahezu unbegrenzt möglich.
Unabhängig davon: Wenn der Vertrag nicht so ist, wie erst beschjrieben, liegt ein Mangel oder ein betrug vor. Das müsste man im Einzelen klären. Am besten ist, sich hier kostengünstig z,.B: durch Verbraucgerzentrale beraten zu lassen.

Danke für die Antwort!
Die weitere Frage die sich nun stellt:
Muss der alte Vertrag mit einer Restlaufzeit von 18 Monaten erfüllt werden, oder ist dieser gekündigt?
Denn er wurde ja verlängert auf eine (ausgehandelte) Laufzeit von 24 Monaten mit neuen Bedingungen!
Somit müsste doch nur noch ein Vertrag (mit 24 Monaten) bestehen, welcher rechtswidrig ist bzw. wo noch ein Widerrufsrecht besteht!