Alter Zeitmietvertrag, jetziger Status ?

Welchen Status hat ein Zeitmietvertrag ( 5 Jahre), der vor 1991 abgeschlossen wurde, 2003 aber in einen unbefristeten Mietvertrag überging? Welche Kündigungsfristen sind gültig, weiterhin nach altem Mietrecht oder nach dem neuen?

Welchen Status hat ein Zeitmietvertrag ( 5 Jahre), der vor
1991 abgeschlossen wurde, 2003 aber in einen unbefristeten
Mietvertrag überging? Welche Kündigungsfristen sind gültig,
weiterhin nach altem Mietrecht oder nach dem neuen?

Hallo Detlev,

wenn im Mietvertrag die Kündigungsfristen "nach fünf Jahren erhöht sich die Kündigungsfrist um drei Monate usw. " enthält sind es sechs Monate. Ab 9. Jahr ändert sich die Frist auf 9 Monate. Enthält der Mietvertrag diese Hinweise nicht oder wurden diese wegen der Befristung sogar gestrichen ( was oft gemacht wird ) gelten drei Monate.

Gruss Günter