Hallo liebe Marion,
versteh mich bitte nicht falsch, weder beabsichtige ich hier eine Paragraphenstreiterei loszutreten noch deinen absolut gutgemeinten Rat hier kleinreden zu wollen.
Aber auch wenn du dir die Mühe gemacht hast, das Aktenzeichen bekannt zu geben, kann bei Mieterstreitigkeiten solcher Art jeder einzelne Richter den Fall völlig entgegengesetzt beurteilen.
Beispiel: Hier in Berlin gab es in den 90ern sogar sich dezidiert widersprechende Urteile bzgl. der Frage, ob eine Verkabelung einer Mietwohnung ne Wohnwertverbesserung darstellt oder nich. Im Wedding sagten die Richter ja und in Wilmersorf nein oder so ähnlich.
Um bei deinem Urteil des Amtsgerichts Köln zu bleiben und ein bißchen rumzualbern *g*, ähnlich als wenn ein Richter im Amtsgericht Kalk ein Netz erlaubt und im Amtsgericht Nippes verbietet.
Ich erachte diesen meinen Einwand auch nur als notwendig, weil unter Umständen die Ursprungsposterin sich das Aktenzeichen notiert, das Netz anbringt und mit gelassener Heiterkeit darauf wartet, dass der Vermieter sie verklagt.
Also nix für ungut und liebe Grüße
Awful Annie