Alternative oder Trick mit Selbstständigkeit?!

Hallo,

es geht um folgendes. Ich bin Azubi und verdiene 550 euro brutto pro monat. Nun kann ich ja nicht mehr viel dazu verdienen wenn ich mich selbstständig mache um unter der Freibetragsgrenze von 7664 euro zu bleiben.
das problem ist, dass ich ja nicht weiß, ob meine Geschäftsidee funktioniert und wie hoch der Gewinn damit sein wird damit sich das ganze auch rentiert, denn wenn nach abzug von steuern etc. 300 euro hängen bleiben würde wäre das ganze ja nur zeitverschwendung gewesen.

Das Problem wo ich sehe ist eigentlich das Kindergeld, welches ja bei überschreitung dieser Freibetragsgrenze entfällt. Das ist ja auch ein kleines Sümmchen welches da zusammen kommt wenn man das auf´s Jahr rechnet wo man den Gewinn erstmal erziehlen muss.

gibt es denn eine Alternative oder eine Möglichkeit ersteinmal herauszufinden ob das ganze so läuft wie man das möchte ohne direkt imense Steuern zahlen zu müssen und evtl. das Kindergeld zurück zahlen muss??

Über eure Hilfe und Tipps in meinem Fall wäre ich euch echt super Dankbar.

Vielen dank im Voraus.

Gruß
tobias

es geht um folgendes. Ich bin Azubi und verdiene 550 euro
brutto pro monat. Nun kann ich ja nicht mehr viel dazu
verdienen wenn ich mich selbstständig mache um unter der
Freibetragsgrenze von 7664 euro zu bleiben.

Dann lohnt der ganze Aufwand nicht. Nimm lieber einen Mini-Job an.

Ich würde mich erstmal erkundigen, ob während einer Ausbildung überhaupt ein Nebenjob ERLAUBT ist.

Bei Angestellten ist das konkret geregelt. Azubis gehören da m.W. nach nicht zu. Die sollen in erster linie lernen und nicht Geld verdienen.

Aber ich mag mich irren.

Ja, so ist es - geirrt. Aber informieren musst du ihn und bestimmte Regeln beachten:

http://www.vnr.de/b2b/personal/ausbildung/Informatio…

den minijob darf ich doch auch nicht so machen oder wird der 400 euro job nicht auf die ausblidungsvergütung und somit auf die freibetragsgrenze angerechnet?

den minijob darf ich doch auch nicht so machen oder wird der
400 euro job nicht auf die ausblidungsvergütung und somit auf
die freibetragsgrenze angerechnet?

Mini-Job darfst Du nicht, aber Selbstständigkeit ? Bevor du dich für wenige Euros selbstständig machst, nimm lieber einen Mini-Job mit dieser vergütung an, das erspart Dir viel Arbeit und Probleme.

ne, das war ja darauf bezogen auf die Freigrenze von 7664 euro und nicht mit der genehmigung vom arbeitgeber. der 400 euro job wird doch auch voll angerechnet oder? das würde ja heißen ich dürfte grad mal ca. 2 monate arbeiten und dann wäre ja das kontikent schon erreicht von den 7664 euro…oder wird der nicht angerechnet?

gibt es denn eine Alternative oder eine Möglichkeit ersteinmal
herauszufinden ob das ganze so läuft wie man das möchte ohne
direkt imense Steuern zahlen zu müssen und evtl. das
Kindergeld zurück zahlen muss??

Als Selbstständiger kannst Du Deinen Gewinn steuern. Wenn Du also im Laufe des Jahres als Selbstständiger merkst, dass Du zuviel verdienst, um Kindergeld zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Du verdienst soviel, dass Du auf Kindergeld verzichten kannst :wink:.

  2. Du verdienst etwas mehr als zulässig. Dann machst Du einfach noch soviele Ausgaben in der Firma, dass Du unter die Kindergeld- Dazuverdienstgrenze kommst. Dann kaufst Du Dir Büromöbel etc., welche Du wegen Kosten unter je 150€ netto sofort als Ausgaben gegenrechnen kannst (http://www.finanz-lexikon.de/investition_45.html). Halte dann aber unbedingt Rücksprache mit einem Steuerberater!!!

Der Minijob zählt komplett. Beim Gewerbe zählt nur der Gewinn, nicht der Umsatz.
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Vom Hauptjob können 920€ Werbungskosten und die Sozialversicherung abgezogen werden.

Gewerbe ist aber schwierig, wenn man unter 18 ist ( http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjährige ) und der Arbeitgeber muss bei Azubis zustimmen.

Gruß JK