Guten Abend,
Pate und Taufpate werden umgangssprachlich weitgehend als synonym betrachtet.
Es handelt sich dabei nicht um eine juristisch-rechtliche, sondern um eine moralische freiwillige Verpflichtung.
Im Falle des Todes der Eltern bestimmt das Vormundschaftsgericht den Vormund/Sorgeberechtigten. Dieser muß aber das Kind nicht unbedingt auch selbst in seiner Familie aufnehmen. Personenkreis ist natürlich erst mal die Familie oder Freunde der Eltern. Die Eltern können per Testament (bei Unverheirateten braucht JEDER ein Testamt) eine Wahl treffen, an die sich das Gericht in der Regel hält, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Daran denken, dem Betroffenen für die Zeit vor der Testamentsabwicklung eine Vollmacht zu geben.
Zu „ein paar enge Freunde“: Denken Sie an das Sprichwort „Viele Köche verderben den Brei“ 
Klären: Wie lange sollen sich die „Auserwählten“ um das Kind kümmern? Bis zur Volljährigkeit? Lebenslänglich? (Hier daran denken, daß das Kind eines Tages seinen Paten überflügeln könnte/ bzw wird).
Ist eine Aufgabenbeschränkung vorgesehen? z. B. Bildung und Erziehung, oder auch weltliche Fürsorge?
Nachdem „Pate“ nicht gesetzlich verpflichtend ist, könnte diese Bezeichnung meiner Meinung nach durchaus gewählt werden. (Man muß ja nicht gleich an Süditalien denken). Zudem gibt es Patenschaften auch bei Hilfswerken, die sich aber meist nur in regelmäßigen Zahlungen erschöpfen.
Denkbar wären auch – abgeleitet von den neu aufgekommenen „Leihopas und Leihomas“ die Bezeichnungen Patenoma, Patenopa, besser klänge aber „Patenonkel/-tante“.
Weitere Möglichkeiten wären „Mentor“, „Patrinus“ (=Mitvater), „Spiritus Rector“ (Rector alleine würde wieder auf falsche Gedanken bringen), „väterlicher Freund“, oder gleich ein selbst erfundener wohlklingender Phantasietitel.
Das sind meine privaten Ansichten. Wäre schön, wenn Sie in diesen Zeilen was Nützliches fänden. Entsprechende Rechtsauskünfte bitte vom Fachanwalt oder Notar anfordern.
Viele Grüße
herkembert