Alternative zur Lohnerhöhung

Hallo Experten,

ein Angestellter hat beim Vorstellungsgespräch mündlich zugesichert bekommen daß er nach der Probezeit einen Firmenwagen gestellt bekommt.
Dies hat sich aufgrund diverser „interner Probleme“ erledigt. Man ist aber bemüht den Angestellten enderweitig zu entlohnen. Welche Möglichkeiten hat die Firma ausser einer normalen Lohnerhöhung dem Mitarbeiter zu helfen evtl .Tankgutscheine o.ä.? Dinge die die Fa. und dem Mitarbeiter steuerlich zu Gute kommen.

Bin dankbar für eure Hilfe

Gruß

(PS: tschuldigung für´s doppelposting)

Hallo,

z.B. Abschluss einer Direktversicherung durch den Arbeitgeber, private Nutzung des Firmen-Handy’s usw

Gruß

Peter

hallo,

halbwegs in die richtung geht die erstattung der fahrtkosten in höhe der entfernungspauschale. hierfür muss der arbeitgeber dann eine pauschale steuer zahlen.

bzw. natuerlich voller kostenersatz für dienstliche fahrten, die er mit eigenem kfz unternimmt.

gruss vom

showbee

Hi!

Eine sog. „Car Allowance“, also eine monatliche Pauschale als Vergütung der Nutzung des eigenen Kfz, ggf. i.V.m. der Erstattung der Spritkosten.

Grüße,

Mathias

Hallo,

ja aber dann kann er ja seine tägl. Fahrtkosten (Entfernungspauschale) nicht mehr steuerlich absetzen oder? Oder kommt er so steuerlich besser weg?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja aber dann kann er ja seine tägl. Fahrtkosten
(Entfernungspauschale) nicht mehr steuerlich absetzen oder?
Oder kommt er so steuerlich besser weg?

hallo,

steuerlich nicht besser, aber finanziell. da die „steuerliche absetzbarkeit“ nur zur erstattung in höhe des persönlichen ESt-satzes führt. und dieser ist meist geringer als man glaubt. wenn man hier ca. 30-40% quasie vom finanzamt zurückbekommt ist das schon viel. wenn man hingegen 100% vom arbeitgeber erhält ist das besser.

man kann natürlich auch einen anderen wert finden, z.b. trägt der arbeitnehmer die pauschale steuer, hier erhält er also effektiv vom arbeitgeber 80-90% erstattet und nochmals 3-5% vom finanzamt.

alles genau durchrechnen, gerade erstattungen durch arbeitgeber sind immer anhand der steuerlichen verhaeltnisse des arbeitgebers durchzurechnen. dies beinhaltet vorrangig auch beachtung der einkommensverhältnisses des ehegatten!

gruss vom

showbee

Servus Mathias,

was genau ist bei der Car Allowance in der von Dir beschriebenen Form der Unterschied zu einer Gehaltserhöhung um den gleichen Betrag? Gründe für eine Steuer- und SV-freie Auszahlung kann ich bei Deiner Schilderung nicht sehen…

Schöne Grüße

MM

Welche Möglichkeiten hat die Firma ausser einer normalen
Lohnerhöhung dem Mitarbeiter zu helfen evtl .Tankgutscheine
o.ä.? Dinge die die Fa. und dem Mitarbeiter steuerlich zu Gute
kommen.

Zahlung der maximal möglichen Vermögenswirksamen Leistungen (VL)
http://www.klicktipps.de/geldtipps-bausparen_vl.htm

Gruß
JoKu

Hallo,

neue Frage:

Gab´s da nicht was mit diesen Tankgutscheine als Zuwendungen an den AN bis zu einem gewissen Betrag? Oder verwechsle ich da grad was? Konnte leider auf die schnelle nichts finden.

Bin im Bereich der Löhne leider nicht mehr so auf dem laufenden (man kann nicht alles wissen, oder)

Grüßle Soni

Servus Soni,

Mensch!! Du sollst Dich jetzt nicht mit sonem Kleinkram aufhalten, wir haben den 11. August!

Es geht um die Sachbezugs-Freigrenze § 8 II Satz 9 EStG, 44€ pro Monat. Alterndes Frontschwein rät dringend davon ab, diese Freigrenze systematisch zu nutzen, weil sich der Betrag fast von selber aus unsauber abgerechneten Dienstreisen, unklaren Bewirtungsfällen (die berühmten Kanapees für die Kunden zum Rollout etc.), Kaffee und sonstwas von viking direkt usw. usw. zusammenläppert. Meines Erachtens steht dieser Satz deswegen da wo er steht, damit man diesen ganzen Kleinmüll bedenkenlos unaufgegriffen lassen kann.

(Ab welchem Frauenanteil im Bürobetrieb liegt die Beschaffung von Paracetamol durch den Arbeitgeber in ganz überwiegendem betrieblichem Interesse??)

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ein in Geld geführtes Arbeitszeitkonto. Damit kann man monatlich fast unbegrenzt Gehaltsbestandteile zunächst steuer- und sozialabgabenfrei auch über das Jahr 2008 hinaus umwandeln.
Das angesparte Guthaben kann später in betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden.

Beispiel:

Bei einem monatlichen Umwandlungsbetrag von brutto 400 Euro würden ca. 480 Euro in einen Investment- oder Versicherungsvertrag eingezahlt, weil der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ebenfalls dort einfließen muss.

Für dich selber fallen für die 400 Euro weder Steuern noch Sozialabgaben an.
Das Konto kannst du auch nutzen, um statt mit 65-70 Jahren ein paar Jahre vorher in den Ruhestand zu gehen.

Viele Grüße

Ralf

Hallo Ralf,

da das für mich ein total neues Feld ist hätte ich mal ein paar Fragen:

ein in Geld geführtes Arbeitszeitkonto.

Da müsste man aber erst einmal mehr als die Regelarbeitszeit arbeiten, oder? Für eine Lohnerhöhung wäre das ganze dann eher ungeeignet.

Damit kann man monatlich fast unbegrenzt Gehaltsbestandteile zunächst steuer- und sozialabgabenfrei auch über das Jahr 2008 hinaus umwandeln.
Das angesparte Guthaben kann später in betriebliche
Altersversorgung umgewandelt werden.

Was passiert mit so einem noch nicht umgewandelten Arbeitszeitkonto bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Möchte ich es nicht in eine Altersversorgung umwandeln, dann fallen bei Auszahlung Steuer (evtl. 1/5-Regelung) - und Sozialversicherung an, oder?

Grüße
Chris

Hallo Chris,

Hallo Ralf,

da das für mich ein total neues Feld ist hätte ich mal ein
paar Fragen:

ein in Geld geführtes Arbeitszeitkonto.

Da müsste man aber erst einmal mehr als die Regelarbeitszeit
arbeiten, oder? Für eine Lohnerhöhung wäre das ganze dann eher
ungeeignet.

Im Gegenteil!
Bei Arbeitszeitkonten kann immer umgewandelt werden, es sei denn in einem Tarifvertrag wird denm ausdrücklich widersprochen. Die Einbringung der Guthaben kann erfolgen mittels Entgeltumwandlung, aus Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aus Bonifikationen, aus Tantiemen und aus Sonderzahlungen. Ich hoffe ich habe nichts vergessen.

Nach § 7 Abs. 1 a SGB IV müssen flexible Regelungen zur Arbeitszeit vorher schriftlich vereinbart werden und zwar per Betriebsvereinbarung, per Tarifvertrag oder durch den Arbeitsvertrag(einzelvertragliche Abrede).

Damit kann man monatlich fast unbegrenzt Gehaltsbestandteile zunächst steuer- und sozialabgabenfrei auch über das Jahr 2008 hinaus umwandeln.
Das angesparte Guthaben kann später in betriebliche
Altersversorgung umgewandelt werden.

Was passiert mit so einem noch nicht umgewandelten
Arbeitszeitkonto bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Seit 01.07.2004 müssen Arbeitszeitkonten, die bestimmte Größenordnungen(in Geld oder Zeit) übersteigen per Gesetz gegen Insolvenz gesichert werden.
In § 7 d SGB IV steht, dass die Vertragsparteien Vorkehrungen treffen müssen, die der Erfüllung der Wertguthaben einschließlich des auf sie entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers dienen.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die Vorkehrungen zum Insolvenzschutz schriftlich zun unterrichten.

In sogenannten Störfällen wird das Wertguthaben abgerechnet, wenn der Vertrag nicht auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden kann.
Störfälle sind Kündigung, Insolvenz, Erwerbsminderung und Tod.

Möchte ich es nicht in eine Altersversorgung umwandeln, dann
fallen bei Auszahlung Steuer (evtl. 1/5-Regelung) - und
Sozialversicherung an, oder?

Ganz genau! Es würde eine Sozialversicherungsverbreitragung in Höhe der bis zum Zeitpunkt des Eintritts des Störfalles gebildeten SV-LUFT erfolgen, wenn nicht in BAV umgewandelt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt hat man aber zumindest schon einen Zinsvorteil aus den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers.
Steuerlich Fünftelregelung nach § 34 EStG, wenn die Ansammlung mehr als 12 Monate gedauert hat.

Viele Grüße

Ralf