ein Angestellter hat beim Vorstellungsgespräch mündlich zugesichert bekommen daß er nach der Probezeit einen Firmenwagen gestellt bekommt.
Dies hat sich aufgrund diverser „interner Probleme“ erledigt. Man ist aber bemüht den Angestellten enderweitig zu entlohnen. Welche Möglichkeiten hat die Firma ausser einer normalen Lohnerhöhung dem Mitarbeiter zu helfen evtl .Tankgutscheine o.ä.? Dinge die die Fa. und dem Mitarbeiter steuerlich zu Gute kommen.
eine Möglichkeit ist tatsächlich Tankgutscheine auszugeben.
Hier ist zu beachten, das es sich um einen echten Warengutschein handelt.
Das heißt, der Arbeitgeber vereinbart mit einer bestimmten Tankstelle das die Mitarbeiter dort Gutscheine einlösen können. Bei uns wird dieses über eine Tankkarte und den entsprechenden Warengutschein abgewickelt.
Der Gutschein muss auf eine ganz konkret bezeichnete Sache ausgestellt sein und darf keine betragsmäßige EUR-Angaben enthalten.
Beispiel:
Gutschein für Herrn/Frau xy
Herr/Frau xy darf 35 Liter Normal-Benzin tanken.
Hier ist zu beachten, dass erstens 35 Liter weniger als EUR 45,-- sind und zweitens auch die genaue Benzinart (NOrmal, Super, Super Plus, Diesel, Diesel ultimat etc.) verzeichnet ist. Der Mitarbeiter muss nun beachten, dass er für weniger als EUR 45,-- tankt, auch wenn er 35 Liter tanken darf. Solange er unter den EUR 45,-- bleibt und innerhalb der Literangaben ist dieser Gutschein ein Sachbezug. Im Kalendermonat darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von EUR 45,-- inkl. Umsatzsteuer zuwenden.