bin mir nicht sicher, ob meine Frage hier richtig ist. Ich versuchs einfach mal:
Mal angenommen, Herr und Frau Redlich haben schon vor Jahren ihr Häuschen auf die beiden Töchter überschrieben. Nun sind auch die letzten Raten des Kredits beglichen; das Häuschen ist schuldenfrei. Herr und Frau Redlich möchten nun auch die Grundschulden aus dem Grundbuch löschen lassen. Da sie selber nicht mehr die Eigentümer sind, sollen lt. Notar nun hierzu die beiden Töchter unterschreiben und zu diesem Zweck persönlich im Notariat vorstellig werden.
Eine der beiden Töchter wohnt weiter entfernt und kommt nur zu besonderen Anlässen zum Wohnort der Eltern - und dann auch nur am Wochenende. Daher haben Herr und Frau Redlich den Notar nach Alternativen zum persönlichen Erscheinen der Tochter gefragt. Eine davon war die Ausstellung einer Vollmacht. Die Notariatsgehilfin allerdings besteht auf das persönliche Erscheinen der Töchter Redlich, um sich legitimieren zu können.
Muss die weiter entfernt wohnende Tochter tatsächlich eigens und persönlich zu diesem Zweck anreisen? Kann die Legitimation nicht auch z. B. durch das PostIdent-Verfahren erfolgen? Oder gibt es gar noch andere Möglichkeiten?
wenn eine Notariatsangestellte meint es besser als der Notar zu wissen, dann sollte man dies den Notar wissen lassen. Weiter würde ich mich damit gar nicht beschäftigen. Wenn der Notar mit der Vollmacht kein Problem hat, dann hat die Dame sich dem zu fügen, und Punkt!
sorry, missverständlich von mir ausgedrückt: Der Notar hat sich noch gar nicht dazu geäußert. Die Notargehilfin besteht auf das persönliche Erscheinen der Tochter, etwas anderes ginge nicht.
die weit entfernt wohnende Tochter kann problemlos zu einem Notar an ihrem Wohnort gehen - es gibt entsprechene Vordrucke für Grundstücksangelegenheiten die dann beglaubigt zum „Heimnotar“ übersandt werden und gleiche Gültigkeit haben, wie eine Unterschrift vor Ort.
sofern nicht etwas Wesentliches vergessen wurde zu berichten, sind die Antworten der Vorschreiber richtig; die Beurkundung kann auch bei einem Notar am Heimatort erfolgen; falls hier spezielle Dokumente zu beurkunden sind, kann der Notar dieses seinem Kollegen zustellen lassen.
hummelbrumm hat Recht. Die Tochter kann durchaus bei einem anderen Notar, z.B. an ihren Wohnort, ihre Unterschrift leisten. Ich selber habe schon einmal eine Beurkundung an zwei verschiedenen Orten durchführen lassen.