Hallo,
wie verhält sich die Erstattung der Kosten für ein Arbeitszimmer für 2007, wenn folgende Situation vorliegt:
* der Arbeitnehmer führt an 2 Tagen in der Woche in seinem Arbeitszimmer Telearbeit durch
* neben den Telearbeitstagen wird das Zimmer auch für Recherchen, Bereitschaftseinsätze, Vor- und Nachbereitungen verwendet
* während der Telearbeitstage ist der normale Arbeitsplatz im Büro für den Arbeitnehmer nicht verfügbar
* der Arbeitgeber stellt zwar den PC, jedoch wird sowohl Mobilar als auch der notwendige Internetzugang für die Einwahl in das Firmennetzwerk vom Arbeitnehmer getragen
Lt. der Änderungen für das Thema Arbeitszimmer ab 2007 wird dieses nur anerkannt, wenn die Arbeit den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ausmacht.
Fragen:
- Ist obiges beschriebenes Zimmer überhaupt ein klassisches Arbeitszimmer?
- Sind unter diesen Bedingungen auch für 2007 die Kosten für dieses Zimmer voll abzugsfähig?