Altersentlastungsbetrag

Die Versteuerung von Nebeneinkünften im Alter habe ich so verstanden, dass der Renteneintritt bestimmt, wie hoch der Altersentlastungsbetrag ist. Bei Renteneintritt im Jahr 2011 z. B. auf Lebenszeit 30,4% der Einkunft (=Brutto minus Werbungskosten).
Stimmt das so?

Dank und Gruß
Franz

Hallo Franz,

nicht ganz. Es kommt auf das Jahr an , in dem man 64 Jahre wird. Im darauffolgenden Jahr gilt dann ab dem 1. Januar der Altersentlastungsbetrag. Wenn wir bei deinem Beispiel bleiben, bist du 2010 64 Jahre alt geworden. Ab 2011 gilt dann der Altersentlastungsbetrag für dich für immer, er wandert also nicht mit. Die Prozente, die angegeben werden, sind schöner Schein. Es gelten erstmal die Prozente, aber es gilt auch ein Höchstbetrag, in 2011 maximal 1444 € pro Jahr, d.h. dein zu versteuerndes Einkommen wird um 1444 € gemindert, was pi mal Daumen 500 € weniger Steuern ausmacht.
Zu beachten ist hier natürlich die persönliche Steuerlast. In diesem Jahr muss die Rente zu 72% versteuert werden.

Viele Grüße

Data

Danke Data,

für deinen Beitrag. Dass der Altersentlastungsbetrag immer gilt, da war ich mir mit Blick auf einschlägige Bescheide nicht sicher.

Gruß Franz

Hallo Franz,

ich glaube, ich habe mich etwas unglücklich oder nicht ausführlich genug ausgedrückt. Der Altersentlastungsbetrag gilt, solange du keine Rente bekommst, also normaler Arbeitnehmer. Auf die Rente wird er leider nicht angerechnet. Solltetest du allerdings noch Nebeneinkünfte als Rentner haben, dann er für die Nebeneinkünfte herangezogen werden.

Data