Hallo Franz,
nicht ganz. Es kommt auf das Jahr an , in dem man 64 Jahre wird. Im darauffolgenden Jahr gilt dann ab dem 1. Januar der Altersentlastungsbetrag. Wenn wir bei deinem Beispiel bleiben, bist du 2010 64 Jahre alt geworden. Ab 2011 gilt dann der Altersentlastungsbetrag für dich für immer, er wandert also nicht mit. Die Prozente, die angegeben werden, sind schöner Schein. Es gelten erstmal die Prozente, aber es gilt auch ein Höchstbetrag, in 2011 maximal 1444 € pro Jahr, d.h. dein zu versteuerndes Einkommen wird um 1444 € gemindert, was pi mal Daumen 500 € weniger Steuern ausmacht.
Zu beachten ist hier natürlich die persönliche Steuerlast. In diesem Jahr muss die Rente zu 72% versteuert werden.
Viele Grüße
Data