Altersgrenze beim Zigarettenverkauf

Wie alt darf ein Verkäufer sein um Zigaretten und Alkohol zu verkaufen und um die Kasse zu bedienen?

Hallo,
so lange es keine Kinderarbeit ist, gibt es da keine Grenze. Das darf also auch der Auszubildende im ersten Lehrjahr mit 15 schon.

Cu Rene

Wie alt darf ein Verkäufer sein, um Zigaretten und Alkohol zu
verkaufen und um die Kasse zu bedienen?

Er darf unbegrenzt alt sein.

Hallo Rene,
wo kann ich denn im Jugendschutzgesetz nachlesen das ein 15 Jahre altes Kind schon Alkohol verkaufen darf?

Verkaufen und Kaufen erst ab 18 Jahren und nicht früher.
Verstoß dort gegen werden mit Geldstrafen bestraft.

Gruß SUnny

Hallo,

grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.

Verboten ist es unter 16 Zigaretten oder branntweinhaltige Getränke zu konsumieren.
Von nicht verkaufen dürfen, steht im Jugenschutzgesetz nix drin.

Also: erlaubt

Grüße
miamei

Hallo,

grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.

richtig!

Verboten ist es unter 16 Zigaretten oder branntweinhaltige
Getränke zu konsumieren.

So pauschal ist das falsch.
Lies mal genauer: http://dejure.org/gesetze/JuSchG/9.html über Alkohol und: http://dejure.org/gesetze/JuSchG/10.html über Zigaretten.

Also: kaufen dürfen die Jugendlichen nicht, verkaufen schon. Und Genuss der Dinge ist wieder was ganz anderes.

Gruß
loderunner (ianal)

Danke,
daß du das nochmal genau zum nachlesen rausgesucht hast.

Lies mal genauer: http://dejure.org/gesetze/JuSchG/9.html über
Alkohol und: http://dejure.org/gesetze/JuSchG/10.html über
Zigaretten.

Also: kaufen dürfen die Jugendlichen nicht,

Nicht nur kaufen, sondern es darf ihnen auch nicht geschenkt/überlassen werden (außer in den extra genannten Fällen).
Gilt das eigentlich auch im Großhandel? Also, (rein fiktiv) wenn der Wirt den minderjährigen Azubi (von mir aus mit dem Handkarren) „Nachschub“ holen schickt. Oder noch fiktiver, wenn der Minderjährige nach dem tragischen Unfalltod der Eltern die Wirtschaft (mit allem, was da so dazugehört) weiterführt.

Cu Rene

Hallo,

Also: kaufen dürfen die Jugendlichen nicht,

Nicht nur kaufen, sondern es darf ihnen auch nicht
geschenkt/überlassen werden (außer in den extra genannten
Fällen).

Richtig.

Gilt das eigentlich auch im Großhandel? Also, (rein fiktiv)
wenn der Wirt den minderjährigen Azubi (von mir aus mit dem
Handkarren) „Nachschub“ holen schickt.

Da würde ich jetzt mal behaupten, dass der Jugendliche nur Bote ist und nichts in Besitz nimmt, also auch nichts an ihn abgegeben wird.

Oder noch fiktiver,
wenn der Minderjährige nach dem tragischen Unfalltod der
Eltern die Wirtschaft (mit allem, was da so dazugehört)
weiterführt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Jugendlicher eine Erlaubnis zum Führen einer Gaststätte bekommt. Er ist ja nicht mal voll geschäftsfähig. Ergo wird das wohl ein gesetzlicher Vertreter sein, der die Unterschriften leistet etc. Und dann sollte der gleiche Fall wie oben eintreten.
Aber sicher bin ich mir da nicht.
Gruß
loderunner (ianal)