Altersgrundsicherung: Sterbegeld = Schonvermögen?

Guten Tag.

Aus aktuellem Anlass stellt sich mir folgende Frage:

Eine Frau wird 65 und soll aufgrund Ihrer geringen Altersrente zusätzlich Grundsicherung bekommen. Bei der Beantragung werden Ihre Vermögenswerte abgefragt.

Sie hat:
Barvermögen(Girokonto,Sparbuch etc): 2.800 EUR
Eine Sterbegeldversicherung: (akt. Rückkaufswert 4.700 EUR)

Die Behdörde meinte, ihr stünden nur Vermögen zu bis:
2.600 EUR in freien Mitteln
max. 2.600 EUR für die Sterbegeldversicherung.

D.h. das Amt fordert die Dame auf, zuerst die „überschüssigen“ 2.300 EUR (=2800 + 4700 - 2600 - 2600) aufzubrauchen bevor man ihr Geld für den Lebensunterhalt gewährt.

Ist es richtig, dass eine Sterbegeldversicherung nur bis zu einer Höhe von 2600 EUR anerkannt wird?

Bei allen Antworten bitte ich NACH MÖGLICHKEIT auf die Quellen der Aussagen zu verweisen, damit ich der Dame eine konkrete Angabe machen kann auf was sie sich berufen kann.

VIELEN DANK

Hi, das OLG Zweibrücken hat 3000.-€ als angemessene Sterbegeldsumme und als Schonvermögen anerkannt.
Beschluss des OLG Zweibrücken vom 10.08.2005
3 W 79/05
Da steht alles mit § drin, nachlesen bei § zu Härtefällen bei Schonvermögen ob da was auf sie zutrifft.
ZAP EN-Nr. 221/2006
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhil…
MfG ramses90

Hallo ramses90.

Zunächst „Danke“ für Deine Antwort. Da es sich bei meiner Frage um die Grundsicherung IM ALTER handelt, ist Deine Antwort für mich nicht verwertbar (Deine Antwort bezieht sich auf die Grundsicherung Sozialhilfe).

Grüße

Claude

Hallo ramses90.

Zunächst „Danke“ für Deine Antwort. Da es sich bei meiner
Frage um die Grundsicherung IM ALTER handelt, ist Deine
Antwort für mich nicht verwertbar (Deine Antwort bezieht sich
auf die Grundsicherung Sozialhilfe).

http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhil…
Hi, das ist zwar die selbe Seite, aber dazu hätte man ja auf GRUNDSICHERUNG klicken müssen, wurde das gemacht oder war da nicht möglich?
MfG ramses90

Grüße

Claude

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