Guten Tag.
Aus aktuellem Anlass stellt sich mir folgende Frage:
Eine Frau wird 65 und soll aufgrund Ihrer geringen Altersrente zusätzlich Grundsicherung bekommen. Bei der Beantragung werden Ihre Vermögenswerte abgefragt.
Sie hat:
Barvermögen(Girokonto,Sparbuch etc): 2.800 EUR
Eine Sterbegeldversicherung: (akt. Rückkaufswert 4.700 EUR)
Die Behdörde meinte, ihr stünden nur Vermögen zu bis:
2.600 EUR in freien Mitteln
max. 2.600 EUR für die Sterbegeldversicherung.
D.h. das Amt fordert die Dame auf, zuerst die „überschüssigen“ 2.300 EUR (=2800 + 4700 - 2600 - 2600) aufzubrauchen bevor man ihr Geld für den Lebensunterhalt gewährt.
Ist es richtig, dass eine Sterbegeldversicherung nur bis zu einer Höhe von 2600 EUR anerkannt wird?
Bei allen Antworten bitte ich NACH MÖGLICHKEIT auf die Quellen der Aussagen zu verweisen, damit ich der Dame eine konkrete Angabe machen kann auf was sie sich berufen kann.
VIELEN DANK