ich muss hier mal eine Frage stellen: Sie (65) hat eine Tochter (40) mit einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 und einen Enkel (18) – der 16 Jahre lang auch ihr (vom Jugendamt anerkannte) Pflegesohn war – mit einem GdB von 80. Nun sind beide Kinder in eine Wohngruppe umgezogen, kommen aber alle 14 Tage nach Hause zur Mutter. Deren Wohnung ist allerdings nur 56 qm groß ist: kleines Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad – das war’s. Sie wollte nur ein Zimmerchen mehr für die Kinder, da man weder mit der Tochter noch mit dem (Enkel-)Sohn in einem Zimmer schlafen kann. ABGELEHNT!
Sie hatte in eine kleinere Wohnung ziehen müssen, nachdem die Kinder in die Wohngruppe kamen; aber Umzugskosten für eine Rentnerin? ABGELEHNT. Renovierungsbeihilfe? ABGELEHNT. Und warum??? Weil sie innerhalb von drei Monaten leider keine andere Wohnung gefunden hatte als die jetzige, deren Miete 20 €/Mon. über dem für das Sozialamt „angemessenen“ Betrag liegt!
Ist das eigentlich normal??
Weiß jemand, wie viel an Quadratmetern ihr zustehen würde, wie man einen entsprechenden Antrag stellt o. Ä.?
Da hat sich die Frau ihr Leben lang um solche Kinder gekümmert, ist nebenbei noch hart in der Altenpflege arbeiten gegangen, und jetzt bekommt sie eine Altersrente, die natürlich hinten und vorne nicht reicht. Armes Deutschland!
Alleinlebenden stehen 45 qm zu, und der Staat/Steuerzahler kann nicht noch zusätzlichen Wohnraum für ein Fremdenzimmer finanzieren, nur weil 14-täglich Familienangehörige zu Besuch kommen.
Weiß jemand, wie viel an Quadratmetern ihr zustehen würde?
***Ja, 45 qm.
ist nebenbei noch hart in der Altenpflege arbeiten gegangen, und jetzt bekommt sie eine Altersrente, die natürlich hinten und vorne nicht reicht.
***Diese Probleme haben Millionen Rentner auch und jammern trotzdem nicht… ;-(
Weiß jemand, wie viel an Quadratmetern ihr zustehen würde, wie
man einen entsprechenden Antrag stellt o. Ä.?
Ich würde mich auf jeden Fall auf Fälle berufen, in denen Väter auf eine größere Wohnung geklagt haben, um ihr Umgangsrecht verwirklichen zu können.
Einer davon hätte dieses Aktenzeichen, da hat der Vater gewonnen: S 22 AS 5857/10 ER
Vielleicht kannst du damit googeln und findest irgendwas für dich Interessantes.
Da hat sich die Frau ihr Leben lang um solche Kinder gekümmert, ist nebenbei noch hart in der Altenpflege arbeiten gegangen, und jetzt bekommt sie eine Altersrente, die natürlich hinten und vorne nicht reicht.
Hätte sie eben anstattdessen arglosen Sparern irgendwelche unsicheren provisonsträchtigen Geldanlagen aufgeschwatzt, dann wäre sie jetzt besser dran.
Was soll das bringen? Das Umgangsrecht betrifft den Umgang mit minderjährigen Kindern.
Das ist nur eine Idee, wo man vielleicht ansetzen könnte. Wo will man sonst ansetzen? Die Tochter ist behindert und der Enkel ist minderjährig, vielleicht gibt es da ein Recht auf Kontakt.
Enkel ist minderjährig, vielleicht gibt es da ein Recht auf
Kontakt.
So wie der UP schrieb ist der Enkel auch schon 18. Zudem handelt es sich um eine Wohnung mit Schlafzimmer UND Wohnzimmer. Warum soll das Kind/Enkel nicht im Wohnzimmer z.B. auf einem Schlafsofa schlafen wenn auf Besuch und das Schlafen in einem Zimmer aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist?
Das Problem wo man Verwandte unterbringen kann, die über Nacht bleiben, haben ja alle Menschen mit kleinen Wohnungen, auch diejenigen, die kein HartzIV beziehen.