Altersheim

Hallo,
angenommen jemand kommt mittellos ins Altersheim, ohne Rente, steht dieser Person dann Taschengeld zu?
Gruß Kurt

Hallo,

angenommen jemand kommt mittellos ins Altersheim, ohne Rente, steht dieser Person dann Taschengeld zu?

Ich hab ein bisschen rumgegoogelt und den Eindruck gewonnen, dass dieser Person dann ca. 90 Euro Taschengeld mtl. zusteht.

Zur Sicherheit bitte selber googeln, evtl. mit ‚Pflegeheim sozialhilfe taschengeld‘ oder so.

Viele Grüße

Hallo,

angenommen jemand kommt mittellos ins Altersheim, ohne Rente, steht dieser Person dann Taschengeld zu?

Ich hab ein bisschen rumgegoogelt und den Eindruck gewonnen,
dass dieser Person dann ca. 90 Euro Taschengeld mtl. zusteht.

Zur Sicherheit bitte selber googeln, evtl. mit ‚Pflegeheim
sozialhilfe taschengeld‘ oder so.

Halo Simsy,

in der Tat es ist so: das Sozialamt kommt auch für das Taschengeld von rd. 90 € auf. Es wird an das Heim überwiesen, das das Geld verwaltet, davon kleine Ausgaben zur Körperpflege, Medikamente usw. bezahlt und wenn genügend angesammelt wurde auch mal ein paar Schuhe.
Wolfgang D.

Hallo Wolfgang

in der Tat es ist so: das Sozialamt kommt auch für das Taschengeld von rd. 90 € auf. Es wird an das Heim überwiesen, das das Geld verwaltet, davon kleine Ausgaben zur Körperpflege, Medikamente usw. bezahlt und wenn genügend angesammelt wurde auch mal ein paar Schuhe.

Das heißt, sie bekommen das Geld gar nicht in die Hand?!
Dann ist es doch kein Taschengeld! :frowning:

O Mann, wie schrecklich, alt und arm zu sein!

Viele Grüße

Hallo,

meines Wissens nach bekommen sie es in die Hand. Wie das genau geregelt ist, weiß ich leider nicht.

Gruß Samira

Bewohnern eines Altenheimes steht dann ein Barbetrag/Taschengeld zu, wenn ein Teil der Heimkosten vom Sozialamt übernommen werden. Der Anspruch ergibt sich aus § 35 Absatz 2 SGB XII. Vom Barbetrag hat der Heimbewohner die Ausgaben für Körperpflegemittel, Süssigkeiten, Zeitung, etc. zu bestreiten. Derzeit liegt der Barbetrag bei ca. 96 EUR im Monat.

Zahlt der Heimbewohner die Heimkosten aus dem eigenen Vermögen und erhält keine Sozialhilfe, so steht ihm auch kein Barbetrag vom Sozialamt zu!

Hinsichtlich der Ausszahlung des Barbetrages gibt es in der Praxis zwei Wege.

Überweisung vom Sozialamt an das Heim; dieses führt das Barbetragskonto als Treuhandkonto und der Heimbewohner kann über den Habensaldo frei verfügen. Ist der Heimbewohner zu einer eigenen Verwendung nicht mehr in der Lage (z. B. Demenz), kann das Pflegepersonal den Barbetrag im Sinne des Bewohners verwenden. Es sind jedoch alle Ausgaben zu belegen und im Treuhandkonto zu buchen. Wichtig: Die Überprüfung, ob alles mit rechten Dingen zugeht, ist eine Aufgabe des vom Vormundschaftsgericht bestellten Betreuers.

Zweiter Weg: Überweisung vom Sozialamt auf das Girokonto des Bewohners. Die Überweisung auf das Girokonto des Betreuers ist grundsätzlich unzulässig!

Ich hoffe, dass ich zur Klarstellung beitragen konnte.

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