Altersrente nach Altersteilzeit

Hallo liebe Wissende,
angenommen, ein Mensch geht nach ATZ in Altersrente, stimmts es, daß man da die vollen 18 % abgezogen bekommt ( Renteneintrittsalter 60 ), der ATZ-Vertrag wurde im Jahr 2002 gestellt.
Wo kann ich etwas finden über die Anrechnung von „Armeezeiten“ in der ehemaligen DDR?
Vielen Dank bereits im Voraus.
C.

Hallo liebe Wissende,

Hallo Carmen!

angenommen, ein Mensch geht nach ATZ in Altersrente, stimmts
es, daß man da die vollen 18 % abgezogen bekommt (
Renteneintrittsalter 60 ), der ATZ-Vertrag wurde im Jahr 2002
gestellt.

Ja, das stimmt; die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit kann man ohne Abschlag nur noch ab Vollendung des 65. Lebensjahres bekommen. Folglich beträgt der Abschlag bei Inanspruchnahme ab dem 60. Lebensjahr bzw. nach Ablauf des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres (Rentenbeginn ist immer am 1. des Folgemonats) 18 %. Sollte ein Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestehen kann sich ein niedrigerer oder gar kein Abschlag ergeben.

Wo kann ich etwas finden über die Anrechnung von „Armeezeiten“
in der ehemaligen DDR?

Handelt es sich um Wehrdienstzeiten oder Zeiten als Berufssoldat?

Vielen Dank bereits im Voraus.
C.

Soweit ich - bislang - helfen konnte, gerne geschehen. :smile:

Gruß,
Robert