Hallo,
nehmen wir einmal an, ein Arbeitnehmer, 50 % schwerbehindert, geht mit Abschlag mit 63 Jahren in Altersrente. Ihm steht eine Betriebsrente zu.
Nun stellt sich die Frage, ob diese Betriebsrente auf die Altersrente angerechnet wird.
Er hat nämlich mal gehört, dass die gesamte Rente, die man aus unterschiedlichen Quellen beziehen darf insgesamt nicht höher als 68 % des letzten Einkommens sein darf. Sollten diese 68 % überschritten werden, würde eine dieser beiden Renten entsprechend gekürzt. Stimmt das?
Vielen Dank