Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Hallo,

mit wieviel % Abschlag kann ein am „Stichtag 1.1.2004“ Arbeitsloser mit Geburtsmonat 8/1948 seine Altersrente mit dem 60. Lebensjahr antreten?

Es heisst ja: "Bei Geburt nach dem 31.12.1945:

Die Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme wird für Versicherte,
die am 1.1.2004 arbeitslos waren,

nicht angehoben.

Danke! Gruß jetme

Es gibt Beratungsstellen der DRV (Deutschen Rentenversicherung). Das ist von so vielen Aspekten abhängig, dass eine pauschale Antwort nicht möglich ist!

Die Beratungsstellen sind ziemlich kompetent!

Ich frage mich wirklich, ob es Mode ist, jede Frage ins Internet zu hämmern, wenn ein Anruf dem Fragenden viel mehr bringt?

  1. niedrigere Beiträge - weniger Punkte - weniger Rente!

  2. p.a. 3,6% maximal 10,8%

  3. und nun geht es los mit allen individuellen Regelungen, Sonderregelungen, etc.

Thorulf Müller

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Hallo,

erstens taucht die Aussage „Bei Geburt nach dem 01.01.1945“ im gesamten § 237 SGB VI nicht auf und zweitens möchte ich mich hier Thorulfs Meinung anschließen.

Solche Fragen gehören nicht in ein solches Forum, da für eine genaue Antworte viel zu viele Details abgeklärt werden müssen. Also, entweder bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen, hingehen oder das Forum auf www.deutsche-rentenversicherung.de nutzen. Hier werden die Fragen von Mitarbeitern der DRV beantwortet.

In diesem Fall würden Sie jedoch auch von diesen keine Antwort erhalten, da dies unverantworlich Ihnen gegenüber wäre.

Viele Grüße
Florian

Hallo Thorulf,

Du hast doch mit

Es gibt Beratungsstellen der DRV (Deutschen
Rentenversicherung). Das ist von so vielen Aspekten abhängig,
dass eine pauschale Antwort nicht möglich ist!

Die Beratungsstellen sind ziemlich kompetent!

Deine Meinung bereits ausreichend zum Ausdruck gebracht. Bei aller Achtung vor Deinem Fleiß in diesem Forum - aber was soll dann der niveaulose Nachsatz:

Ich frage mich wirklich, ob es Mode ist, jede Frage ins
Internet zu hämmern, wenn ein Anruf dem Fragenden viel mehr
bringt?

Wenn jemandem eine Frage bewegt und er diese in diesem Forum stellt, muß er doch nicht zwangsläufig die Komplexität des Themas kennen. Und es zwingt Dich doch auch niemand, auf (fast) alle Fragen zu antworten. Bevor man einen Fragenden beleidigt, sollte man besser schweigen bzw. keine Antwort geben.

Mit Deinem verbalen „Wutausbruch“ reduzierst Du nicht nur das Niveau des Forums, sondern auch Dein eigenes Ansehen!

Denke in einer ruhigen Minute bitte mal darüber nach.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd

  1. Ansehen - wenn ich mich Frage, was das Engagemnent in diesem Forum bring - 0

  2. Nicht nur die die Antworten, auch die die Fragen sollten vorher nachdenken!

  3. darf man Wahrheiten nicht ehrlich aussprechen - muss man alles höflich verpacken???

  4. war es höflich!

Nun ja, ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu dem Thema äussern. Bin aber eben wieder darauf gestoßen. Ich war schon etwas „geplättet“, zumal ich mich nach den „freundlichen“ Hinweisen im EXPERTEN-Forum gefragt habe, wozu denn dann das Forum gut sein soll, wenn ein offensichtlicher „Nicht-Experte“ mal um 'nen Rat bittet. Oder habe ich dieses Forum falsch eingestuft? Vielleicht ist das ja auch ein Forum FÜR Experten ?!
Jedenfalls noch mal danke für den Hinweis auf die Forumseite der Rentenversicherung! Dort wurde meine Frage beantwortet!

Gruß jetme

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