Altersrente

Hallo Experten,
Sachverhalt:
Meine Schwester hat 38 Arbeitsjahre, war dann in den letzten Jahren selbständig, Gastronomie!
Sie hat nun mit 60 ihre Altersrente beantragt und erhält 610€
Abgezogen werden Krankenversicherung, Pflegegeld ect.
Nun hat sie ein Schreiben von der Barmer bekommen, dass sie sich freiwillig versichern muss, weil sie selbständig war. Das wären dann über 100€.
Als sie bei der Barmer war, fragte meine Schwester wovon sie denn dann leben soll?
Anwort: Sie können ja zum Sozialamt gehen !
Meine Frage ist nun:Kann sie als Rentnerin nicht in die gesestzliche Karnkenkasse wechseln?
Danke an alle, die eine Antwort wissen1
Uschi

Moin!

Sachverhalt:
Meine Schwester hat 38 Arbeitsjahre, war dann in den letzten
Jahren selbständig, Gastronomie!
Sie hat nun mit 60 ihre Altersrente beantragt und erhält 610€
Abgezogen werden Krankenversicherung, Pflegegeld ect.
Nun hat sie ein Schreiben von der Barmer bekommen, dass sie
sich freiwillig versichern muss, weil sie selbständig war. Das
wären dann über 100€.

Kurze Rückfrage: War sie während der Selbstständigkeit Privat versichert? Vermutlich, denn sonst gäbe es jetzt wohl nicht diese Probleme. Wenn dem so ist, warum bleibt sie dann nicht bei Ihrer Versicherung?

Als sie bei der Barmer war, fragte meine Schwester wovon sie
denn dann leben soll?
Anwort: Sie können ja zum Sozialamt gehen !
Meine Frage ist nun:Kann sie als Rentnerin nicht in die
gesestzliche Karnkenkasse wechseln?

Nein. Letztlich gilt hier: Einmal Raus, immer Raus. Dem hat (IMHO zu Recht) der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Wer sich (freiwillig) dazu entscheidet, sich während seines Arbeitslebens privat zu versichern, um dadurch in der Regel nicht unerheblich Geld zu sparen, der darf bzw. sollte sich nicht wundern, wenn ihn dann, wenn es Geld kostet, die Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenkassen nicht wieder haben will. Wer dies nicht will, kann jederzeit weiterhin freiwilliges Mitglied der Gesetzlichen Kassen bleiben.

Die Fragen, die sich hier aufdrängen, sind jedoch meiner Ansicht nach andere. Erstens erscheint mir der Beitrag von 100€ monatlich nicht sonderlich hoch zu sein. Ich persönlich zahle wesentlich mehr. Wo liegt also das Problem?
Zweitens fragt sich, welche Vorsorge die Betroffene für ihr Alter getroffen hat? Offensichtlich keine, oder?

Dann dürfte letztlich tatsächlich nur der Gang zum Sozialamt bleiben. Wobei dort die Aussichten auf Unterstützung nicht sonderlich groß sein dürften. Der Regelsatz für Hilfe zum Lebensunterhalt liegt je nach Bundesland zwischen 270 und 290€ zuzüglich Miete. Ob sie dann darunter liegt, müßte im Einzelfall geprüft werden.

Es tut mir leid, Dir nichts erfreulicheres schreiben zu können. Ich hoffe, ich konnte trotzdem helfen.

Gruß vom

Dicken MD.