Altersrückstellung auszahlen lassen?

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit 15 Jahren privat krankenversichert und möchte beruflich bedingt 2012 ins Ausland ziehen, wo ich mich dann lieber dort versichern möchte. Ich kontaktierte meine KV, um zu erfragen, was denn mit meiner Altersrückstellung ist und in welcher Höhe ich diese wie schnell ausgezahlt bekomme. Doch da blockt man nur und ich soll nichts bekommen! Was kann ich tun?

Dankeschön im Voraus für Ihre Mühe.

MfG Kathrin

Hallo, Kathrin,

es ist leider völlig richtig, man kann Altersrückstellungen weder an einen anderen Versicherer übertragen (und schon gar nicht ins Ausland), noch sie sich auszahlen lassen.

Bei Beendigung des PKV-Vertrags bleibt das „Guthaben“ beim Versicherer, und leistet dort einen Beitrag, um die Beitragsanpassungen niedriger zu halten. Das gehört damit sozusagen der Versichertengemeinschaft. Auf dieser Grundlage wurden die Tarife kalkuliert. Das ist in der PKV ganz normal, zumindest für Verträge, die bis 31.12.2008 abgeschlossen wurden. So ist das ja bei Ihnen auch.

Nur Verträge, die ab 1.1.2009 bestehen (bzw. ab dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden), werden die Altersrückstellungen so kalkuliert, daß Sie künftig (weitgehend) zu einer anderen deutschen PKV mitgenommen werden können. Selbst dann kann man ins Ausland oder zu einer gesetzlichen Kasse nichts mitnehmen.

Sicherlich etwas unbefriedigend für Dich, aber da geht wirklich gar nichts.

Michael Rischer, Stuttgart
www.pkv-netz.com

Hallo Kathrin,

vielen Dank für deine Anfrage!

Leider können Altersruckstellungen nicht bar ausgezahlt werden! Du kannst aber deine bisherige Krankenversicherung ruhend stellen und deine Altersruckstellungen „einfrieren“! Wenn du dann nach Deutschland zurück kommen solltest, dann startest Du wieder von dem Punkt, bei dem Du deine Krankenversicherung vorläufig beendet hast!

Freundliche Gruesse

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

den Ombudsmann kontaktieren:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon: 0 18 02 - 55 04 44 (6ct pro Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefax: 0 30 - 20 45 89 31
mailto:[email protected]

Meines Wissens wird die Altersrückstellung nur zwischen deutschen Versicherungsunternehmen übertragen!?

Also dort anrufen und um Hilfe bitten.

:wink:
pe sturm

Guten Tag Kathrin,

das stimmt leider.
Das Guthaben ist nicht frei verfügbar sondern dient dazu spätere Anpassungen abzumildern.
Wenn also die PKV gekündigt wird verfällt das Guthaben.
Vielleicht besteht ja die Möglichkeit die Krankenversicherung ruhen zu lassen.
Aber nur empfehlenswert wenn ich absehbarer Zeit mit einer Rückkehr nach Deutschland gerechnet wird.
Oder eben die PKV im Ausland weiterführen.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Geht nur über das Parlament die Gesetzesgrundlage zu
ändern.
Aber das würde für Sie dann ja rückwirkend nichts
mehr bewirken.
Die Altersrückstellungen bleiben beim Versicherer.
Die können nur zu einer anderen PKV in Deutschland in bestimmter Höhe mitgenommen werden.
Werden niemals an der Versicherten ausgezahlt.
Sorry das ich Ihne keine andere Auskunft geben konnte.

Hallo, lieber Michael,

über welche verlorengegangene Summe reden wir hier? Also wieviel % meiner Beiträge wurden als Altersrückstellung angelegt? Bin bei der Münchener Verein. Ich finde das ungerecht, dass ich nichts bekommen soll.

Dankeschön im Voraus.

MfG Kathrin

Hallo, lieber Jürgen,

über welche verlorengegangene Summe reden wir hier? Also wieviel % meiner Beiträge wurden als Altersrückstellung angelegt? Bin bei der Münchener Verein. Ich finde das ungerecht, dass ich nichts bekommen soll.

Dankeschön im Voraus.

MfG Kathrin

Hallo, lieber Harald,

über welche verlorengegangene Summe reden wir hier? Also wieviel % meiner Beiträge wurden als Altersrückstellung angelegt? Bin bei der Münchener Verein. Ich finde das ungerecht, dass ich nichts bekommen soll.

Dankeschön im Voraus.

MfG Kathrin

Hallo, lieber Klemens,

über welche verlorengegangene Summe reden wir hier? Also wieviel % meiner Beiträge wurden als Altersrückstellung angelegt? Bin bei der Münchener Verein. Ich finde das ungerecht, dass ich nichts bekommen soll.

Dankeschön im Voraus.

MfG Kathrin

Guten Tag Kathrin,
die genaue Summe kann beim Münchener Verein abgefragt werden.
Die Rückstellungen dienen dazu im Alter überproportionale Beitragsanpassungen abzumildern.
Es handelt sich nur um einen fiktiven Wert der nicht zur Auszahlung gelangt.

Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely

Höhe und % kann ich Dir nicht sagen. hängt von vielen Faktoren ab:
Tarif, Wie lange versichert etc.

Hallo, Kathrin,

das ist okay, wenn Du das so siehst, verstehe ich auch. Nutzt aber nichts, so ist es geregelt. Wenn Du weißt, was Dir dabei „entgeht“, macht es das auch nicht besser. Daher würde ich es mir ersparen, darüber zu spekulieren. Die genauen Werte gibt es nur vom Versicherer selbst.

Sollte es denkbar sein, daß Du in absehbarer Zeit wieder nach Deutschland zurückkehrst, könntest Du die Altersrückstellungen und weitere Rechte auch dadurch sichern, daß Du eine Anwartschaft machst, also den Vertrag ruhend stellst. Dann kann man ihn später aktivieren. Das kostet aber einen reduzierten Beitrag. Wenn aber nicht damit zu rechnen ist, bzw. Du später evt. nicht mehr für die PKV „qualifizierst“, oder auch Dir nichts am Münchener Verein liegt, würde das natürlich keinen Sinn machen.

Michael Rischer

Sie können gar nichts tun. Die Altersrückstellungen gehören nicht Ihnen persönlich
Sondern dem Versichertenkollektiv. Es gibt kein Rückstellungskonto, das auf Ihren Name
läuft.

MfG
BR

Hallo Kathrin,

es gibt ein Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof!

http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/as113.htm

Vom 01.01.2009 - 01.07.2009 hast du deine kompletten Altersrückstellungen mit zum neuen PKV Unternehmen mitnehmen können. Aber jetzt kannst du den Übertragungswert, das entspricht ungefähr den Altersrückstellungen, ist aber begrenzt auf den Altersrückstellungen in den Basis-Tarif! Für die Altersrückstellungen werden 10% jedes Monat veranschlagt!

Ich würde auf jeden Fall deinen Tarif beim MV ruhend stellen, damit die Chance bestände wieder zurückzukommen!

Viele Grüsse

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Hallo Kathrin ,

die Alters bzw. Beitragsrückstellungen werden nicht ausbezahlt und kommen dann den übrigen Versicherten zugute. Wenn Ihr PKV-Unternehmen den Versicherungsschutz im Ausland ohne zeitliche Begrenzung evtl. mit Änderungen übernimmt, wäre es eine Überlegung wert (Rechenaufgabe) sich dort weiter zu versichern?.

MfG
Leo

Hallo Kathrin,

seit 15 Jahren auweia und nun bekommen Sie nichts wieder , böse PKV.

wer hat Ihnen gesagt das Sie was wiederbekommen.Den würde ich verklagen, Der Steitwert richtet sich dann danach wieviel Sie wiederhaben wollen.
kopfschüttelnde Grüße

Hallo Kathrin,

die Alterungsrückstellungen dienen für Ihre PKV in Deutschland und werden dafür benutzt, dass Ihre Beiträge im Alter stabil bleiben und ab dem 85 Lebensjahr Reduzierung vorgenommen werden. Eine Mitnahme ins Ausland ist nicht möglich.

MfG

Alpi 3177