Hallo, Kathrin,
es ist leider völlig richtig, man kann Altersrückstellungen weder an einen anderen Versicherer übertragen (und schon gar nicht ins Ausland), noch sie sich auszahlen lassen.
Bei Beendigung des PKV-Vertrags bleibt das „Guthaben“ beim Versicherer, und leistet dort einen Beitrag, um die Beitragsanpassungen niedriger zu halten. Das gehört damit sozusagen der Versichertengemeinschaft. Auf dieser Grundlage wurden die Tarife kalkuliert. Das ist in der PKV ganz normal, zumindest für Verträge, die bis 31.12.2008 abgeschlossen wurden. So ist das ja bei Ihnen auch.
Nur Verträge, die ab 1.1.2009 bestehen (bzw. ab dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden), werden die Altersrückstellungen so kalkuliert, daß Sie künftig (weitgehend) zu einer anderen deutschen PKV mitgenommen werden können. Selbst dann kann man ins Ausland oder zu einer gesetzlichen Kasse nichts mitnehmen.
Sicherlich etwas unbefriedigend für Dich, aber da geht wirklich gar nichts.
Michael Rischer, Stuttgart
www.pkv-netz.com