Altersrückstellungen bei Kündigung PKV

Hallo,

mir war so, als sollte im Zuge der „Reform“ der Krankenversicherung auch dafür gesorgt werden, daß man bei Kündigung der privaten Krankenversicherung auch die aufgelaufenen Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitnehmen kann. Das scheint nicht umgesetzt worden zu sein. Kennt jemand den aktuellen Stand der Diskussion zu dem Thema?

Gruß
Christian

Hallo Christian,

schau mal hier

http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitsrefor…

Gruß
Cassiesmann

Hallo Christian,

schön dass wir Dir auch mal helfen können. Da ich nur beschränkten Inet-Zugang habe, scheue ich den Link von Cassiesman.

Kurz gesagt:
Für PKV-Bestandskunden können nur im ersten Halbjahr 2009 Altersrückstellungen mitgenommen werden. ABER auch nur in der Höhe, wie sie im Basistarif gebildet worden wären. Da dieser von den Leistungen weit unterhalb der meisten PKV-Tarife liegt (vor allem unterhalb der Top-Tarife), dürfte der Umfang recht gering sein. Also nicht wundern, wenn wir hier nur von einem kleinen Teil der tatsächlich vorhandenen Gelder sprechen!

Frank Wilke

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Danke für die Antworten. Schon gut, daß ich Reform in Anführungszeichen gesetzt habe. Ein echter Wettbewerb zwischen den PKV bleibt also weiterhin abzuwarten.

Gruß
Christian

Danke für die Antworten. Schon gut, daß ich Reform in
Anführungszeichen gesetzt habe. Ein echter Wettbewerb zwischen
den PKV bleibt also weiterhin abzuwarten.

Nein - der ist gegeben! Du wechselst heute und vererbst - profitierst aber im Zieltarif bei der Zielgesellschaft von der Vererbung derjenigen, die diesen tarif/Gesellschaft verlassen!

das wird es für die Neuprodukte der neukunden ab dem 01.01.2009 nicht mehr geben - sie vererben nicht und erben nicht! Die Tarife sind teurer! Deutlich teurer! Die Mitnahme ist eine Mehrleistung und kostet Geld - das zahlen immer die Kunden!

Wettbewerb gab es und gibt es - es wurde immer nur geglaubt, dass ein Kunde eine Alterungsrückstellung hat! Das war Falsch. Das Kollektiv hatte und hat eine Alterungsrückstellung in der Höhe, in der in der Zukunft voraussichtlich bzw. geplant Kunden die Leistungen in Anspruch nehmen werden!

Thorulf Müller