Altersruhegeld - bis wann?

Hallo,

gelegentlich liest man ja, dass jemand verstorben ist, Verwandte haben das nicht gemeldet und die Altersbezüge für ihn munter weiter kassiert.

Wie ist das denn: Muss ein Rentner oder Pensionär nicht irgendwann irgendwie belegen, dass er noch lebt?

Angenommen, jemand verbringt seinen Lebensabend, was ja zunehmend üblicher wird, in einem warmen Land der dritten Welt, seine Altersbezüge laufen auf ein Konto in Deutschland: Wenn sein Tod nun aufgrund der andersartigen oder wenig vorhandenen Bürokraite gar nicht nach Deutschland gemeldet wird: Läuft das Einkommen dann unbegrenzt weiter?

Und wenn einem Sachbearbeiter auffällt, dass der Betroffene inzwischen 140 Jahre alt sein müsste: Hat die Zahlstelle das Recht, ein Lebenszeichen von ihm zu fordern?

Grüße
Carsten

Hallo Carsten!

Die Rentenversicherungsträger übersenden Personen, die im Ausland leben und eine Rente beziehen einmal jährlich einen Vordruck, auf welchem der Rentner bei einer siegelführenden Behörde die wichtigsten Angaben unter Vorlage seines Personalausweises bestätigen lassen muss; zu den wichtigsten Angaben zählen u.a. natürlich Name und Anschrift, aber auch die Staatsangehörigkeit.

Diesen Vordruck muss der Rentner unterschreiben und sich von besagter Behörde „mit Brief und Siegel“ bestätigen lassen. Anschl. muss er den Vordruck an den Rentenversicherungsträger zurücksenden.

Geht dieser Vordruck nicht rechtzeitig beim Rentenversicherungsträger ein - Absendung an den Rentner erfolgt meines Wissens ca. Ende Mai/ Anfang Juni eines jeden Jahres, Frist zur Einreichung läuft, glaube ich, bis Ende September -, so stellt der Rentenversicherungsträger automatisch die Rentenzahlung ein.

Anschl. wird dann Nachfrage beim Rentner gehalten, ggf. auch beim ausländischen Versicherungsträger, wenn mit dem entsprechenden Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder die EU-Verordnungen Anwendung finden. Oder der Rentner meldet sich und weisst sein „Am-Leben-Sein“ nach; dann wird die Rentenzahlung natürlich auch wieder aufgenommen.

Bei diesem Procedere ist nicht von Bedeutung, ob das Konto in Deutschland oder im Ausland geführt wird; von Bedeutung ist lediglich der Wohnsitz des Rentners. Liegt dieser im Ausland, läuft o.g. Verfahren ab. Wir nennen dieses Verfahren übrigens „Sonderaktion Lebensbescheinigungen“.

Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage! :smile:

Gruß,
Robert

Hallo Carsten,

Pensionäre mußten „Ihre Lebendigkeit“ schon immer mit der Lohnsteuerkarte „Belegen“…
Da auf Beamten-Pensionen schon immer Lohnsteuer zu enrichten war,waren
die Ruheständler schon aus eigenem Interesse „gefordert“,sich die
Lohnsteuerkarte für das jeweils neue Steuerjahr bei ihrer Gemeinde
zu besorgen und an die jeweilige Landes-oder Bundeskasse,die für
die Pensionszahlung zuständig ist,zu übersenden.
Wurde die Lohnsteuerkarte nicht vorgelegt,wurde nach Steuerklasse 6
versteuert.

Bei Rentnern gab es bis zur Umstellung der Rentenzahlung auf den
„Bargeldlosen“ Zahlungsverkehr eine „Kontrolle“ durch die
Deutsche Bundespost,da man sich beim Geldabholen am Postschalter
ausweisen musste.

mfg

Hallo,

Lohnsteuerkarte für das jeweils neue Steuerjahr bei ihrerGemeinde
zu besorgen und an die jeweilige Landes-oder Bundeskasse,die für
die Pensionszahlung zuständig ist,zu übersenden.

die Lohnsteuerkarte muss man sich aber nicht „besorgen“, die kommt automatisch kurz vor Ende jeden Jahres an die gemeldete Anschrift. Und dann muss man sie einschicken.

Wenn jemand also spurlos verschwindet, kommt das Geld trotzdem weiter, nur ungünstig hoch versteuert.

Wenn es aber einen einen Beauftragten gibt, über den der Postzugang läuft, und der die LSt-Kart weiterschickt, läuft die Pensionszahlung geringversteuert so lange, bis einem aufmerksamen Mitarbeiter auffällt, dass der Empfänger ein Alter erreicht hat, das schwer glaubhaft ist.

Und dann?

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

ab der Vollendung des 65.Lebensjahres kommt die Lohnsteuerkarte
NICHT mehr automatisch…da muss der/die Betreffende schon
zur Gemeidneverwaltung hin kommen…