Liebe/-r Experte/-in, beim Hinzuverdienst in der Altersteilzeit gibt es die Ausnahmeregelung, dass mehr als € 400,- monatlich (wie viel auch immer) hinzuverdient werden darf, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die bereits 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit ausgeübt wurde. Gilt diese Regelung auch für die Zeit zwischen 63 und dem erreichen des 65 Lebensjahres. Wäre ja logisch, dass es so ist. Wenn ja, Wo finde ich einen rechtlichen Hinweis.
Danke und Gruß
Wilfried Schneider
Hallo Wilfried, tut mir leid, kann ich nicht beantworten.
Hallo Wilfried, tut mir leid, kann ich nicht beantworten.
Trotzdem danke.
Wilfried
Also mir ist keine spezielle Regelung in der Altersteilzeit bekannt nach der über 400,00 Euro als Minijob verdient werden kann, außer die Ausnahme die bei allen Minijobs zählt, dass zweimal im Jahr eine Überschreitung möglich ist. Weiterhin kann ich im Altersteilzeitgesetzt nichts dazu finden.
Tut mir leid das ich Ihnen da nicht weiterhelfen konnte.
Hallo,
von dieser Regelung ist mir nichts bekannt!
Gruß
trebla175
TROTZDEM DANKE.
Wilfried
Hallo,
ja, das tut mir leid, das weiß ich nicht. Müsste aber die Arbeitsagentur, die die Vorschriften im Falle der Wiederbesetzung zu prüfen hat, wissen.
Viele Grüße
Peter