Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau beendet im Januar die Altersteilzeit und hatte immer die Lohnsteuergruppe3.Um die Rentenminderung abzuwenden hat das Land Sachsen-Anhalt 45.570 € an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen.
Diese Zahlung ist zur Hälfte steuerpflichtig und ihr wurden ca. 400 € vom Oktobergehalt abgezogen.
Die Gehaltsstelle sagte auf Anfrage, dass meine Frau die einzige Person wäre, die nur 400 € Abzug hat. Andere mußten zwische 4000 und 7000 € an die Gehaltsstelle zahlen.
Das kann ich nicht so richtig nachvollziehen.
Können Sie mir die Zusammenhänge erklären?
Danke
Ziegelmeier
Hallo,
bei ATZ wird eigentlich immer durch den Arbeitgeber aufgestockt, warum in Ihrem Fall eine steuerpflichtige Zahlung passiert ist, kann ich aus der dargelegten Beschreibung nicht erkennen.
Gruß
Patrick
Leider kann ich nicht viel dazu sagen, weil ich nicht alle Fakten und Hintergründe kenne.
Bei einer solch hohen Abfindung nehme ich an, das ihre Frau im öffentlichem Dienst arbeitet.
Das ist nicht mein Fachgebiet. Ich bearbeite nur „normale“ Lohn- und Gehaltsempfänger.
Der 400 EUR Abzug lässt sich ohne weitere Infos nicht klären.
Sorry
Hallo,
das ist mir leider auch ein Rätsel.
Viele Grüße
Peter