Altersteilzeit

Liebe/-r Experte/-in,
kann jemand, der in der Freizeitphase der Altersteilzeit ist bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob aufnehmen oder weiterführen. Ausgangsbasis ist eine Teilzeitbeschäftigung (50%), anschließend Altersteilzeit nach dem Blockmodell.
Vielen Dank für die Hilfe!

Wolfgang Sagemerten

Hallo,

da müssen Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Manchmal wird das auch schon im Altersteilzeitvertrag ausgeschlossen.
Generell ist ein Minijob während der ATZ möglich, wenn der Arbeitgeber diesem zustimmt.

MfG
Susanne Schmidt

Hallo Wolfgang,

ein Minijob ist rechtlich immer zulässig, wenn hier keine anderweitige vertragliche Regelung beim Arbeitgeber, im ATZvertrag oder ingendwo sonst dieses regelt.

Gruß
Patrick

Lieber Wolfgang,

JA, lautet die Antwort. Beides ist möglich. Mehr als 400 € gehen unschädlich auch, wenn dieses Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit bestanden hat.

Grundsätzlich aber während der ATZ nur ein 400 €-Job, der aber unproblematisch.

Viele Grüße

Peter