Altersteilzeit

Ein Angestellter geht in Altersteilzeit. Der Arbeitgeber verpflichtet sich nach dem Gesetz zur Wiederbesetzung des Postens.
An wem bleiben die Konsequenzen hängen, wenn der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt?
Ist der Vertrag nichtig?
Muss Arbeitgeber alle kommenden Forderungen zahlen?

vielen Dank

Hi Fregy,

Ein Angestellter geht in Altersteilzeit.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich nach dem Gesetz zur
Wiederbesetzung des Postens.

falscher Ansatz: Der AG erklärt beim Abschluss der ATZ-Regelung dem Arbeitsamt gegenüber, dass er plant, den Posten neu zu besetzen. Dafür erhält der AG Zuschüsse vom Arbeitsamt, genannt Aufstockung, die er dem AN ausbezahlt.

An wem bleiben die Konsequenzen hängen, wenn der Arbeitgeber
dieser Verpflichtung nicht nachkommt?

Welche Konsequenzen?

Ist der Vertrag nichtig?

Nein.

Muss Arbeitgeber alle kommenden Forderungen zahlen?

Wessen Forderungen?

Gruß Ralf

Wenn der AG nicht neu besetzt, bekommt er die zuschüsse nicht mehr, oder? Was also soll er an den AN weitergeben, wenn er nichts bekommt. kommt er dann selber dafür auf oder bekommt der AN einfach nix.

Hi Fregy,

Wenn der AG nicht neu besetzt, bekommt er die zuschüsse nicht
mehr, oder? Was also soll er an den AN weitergeben, wenn er
nichts bekommt. kommt er dann selber dafür auf oder bekommt
der AN einfach nix.

das steht doch im Vertrag - der AG muss löhnen. Was kann der AN dafür, wenn der AG pennt?

Gruß Ralf

So hatte ich mir das auch gedacht war mir aber nicht sicher.
Vielen Dank.

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