Durch die Presse ging in den letzten Tagen, dass Arbeitnehmer mit Geburtsjahr 1954 noch bis 31.12.2006 einen Vertrag noch in Altersteilzeit machen können.
Ein AN ist also 52 und muss lt. Presse in 3 Jahren die Altersteilzeit antreten, ist also 55 J. Die geht 6 Jahre, dann ist der AN 61. Mit 63 bekommt er Rente und was ist mit den 2 Jahren dazwischen?
Wie kann denn so etwas aussehen?
Bezahlen dann die Firmen noch weitere 2 Jahre?
Das gibt es doch sicher nur in Großbetrieben oder ist das auch in Kleinbetrieben möglich?
Weiss hier jemand Bescheid?
Petra
Hallo Petra,
eine ATZ muss, um FÖRDERFÄHIG zu sein (=Erstattung der Aufstockungsbeträge für Arbeitgeber durch die Arbeitsagentur, wenn dafür ein Arbeitsloser oder Azubi als Wiederbesetzer des Arbeitsplatzes eingestellt wird) nach dem ATG in 2009 begonnen haben. Gefördert werden nach dem ATG auch längstens 6 Jahre, wobei noch momentan strittig ist, ob bei einer siebenjährigen ATZ dann wenigstens 6 Jahre gefördert werden (die Bundesagentur für Arbeit meint nein).
Eine ATZ kann nur da enden, wo ein Rentenanspruch besteht.
Hier geht es darum, dass die Heraufsetzung des Rentenalters für die Leute nicht gilt, die noch dieses Jahr einen ATZ-Vertrag abschließen. Diese können dann z.B., wenn sie die Wartezeit von 35 Jahren (Rente für längjährig versicherte) erfüllt haben, mit 62 in Rente gehen. Das wäre der frühestmögliche Termin für die Jahrgänge nach 1951. Wären die Voraussetzungen in diesem Falle erfüllt, würde die ATZ also da enden müssen und das wiederum bedeutet bei einer förderfähigen ATZ, dass sie
von 2009 bis 2016 dauern müsste, sofern die Bundesagentur ihre wohl falsche Rechtsauffassung aufgibt.
Alternativ kann natürlich dieses Jahr noch eine nicht geförderte ATZ vereinbart werden. Die könnte dann z.B. von 60 bis 62 gehen. Das scheint nur auf den ersten Blick entsprechend teurer für den Arbeitgeber zu sein, da er den Aufstockungsbetrag nicht erstattet bekommt. Andererseits muss er aber auch nicht wiederbesetzen, so dass von der Lohnsumme bei nicht geförderter ATZ keine Steigerung eintreten würde. Die ATZ würde damit also wieder ein reiner „Vorruhestand“ mit Personalabbaufunktion.
Grüße
EK
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Danke für Deine Antwort.
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es für jemand aus Geburtsjahr 1954 dann doch keine gesicherte Möglichkeit, in ATZ in einem Kleinbetrieb zu gehen, die dann auch noch gefördert wird.
Ungefördert ja, aber gefördert wäre ja halt schöner, vor allem wenn die Stelle mit Sicherheit wieder besetzt wird und Kleinbetriebe es ja sowieso schwerer haben.
Petra