Altersteilzeit

Hallo, liebe Freunde von Wer-weiß-was,

ich bin 55 Jahre alt und seit 30 Jahren im Unternehmen. Vor zwei Jahren, als die Frist zum Abschluss der Altersteilzeitverträge verstrich, hat das Unternehmen jedoch meinen Jahrgang (1954) von seinem diesbezüglichen Angebot komplett ausgeschlossen. Inzwischen bekomme ich mit, dass in anderen Unternehmen Leute in vergleichbaren Situationen noch immer Verträge angeboten bekommen. Könnt Ihr mir bitte erklären, ob dies für mich (und wenn ja, wie) auch noch möglich ist?

Danke und freundliche Grüße aus Rostock,
Achim

Hallo Achim, das kann meines Erachtens jede Firma handhaben, wie es ihr gefällt. Bei mir geht das auch nicht. Tut mir leid.

Hallo,

das hängt alles von Ihrem persönlichen Renteneintrittsmöglichkeiten (bei der Rentenstelle erfragen) und eventuell von speziellen betriebseigenen Regelungen ab.
Altersteilzeit zu vereinbaren ist jederzeit noch möglich. Nur, bis zum Jahresende 31.12.2009 endet die Förderung durch das Arbeitsamt. Das heißt, das Arbeitsamt erstattet bestimmte Beträge unter bestimmten Voraussetzungen an den Arbeitgeber, aber nur, wenn die Altersteilzeit noch vor Jahresende vereinbart/beginnt.
Danach wird Altersteileit für manche Arbeitgeber uninteressant, ist aber wie gesagt trotzdem weiterhin möglich.

Hoffe, geholfen zu haben.

Susanne Schmidt

Lieber Achim,

das Altersteilzeitgesetz besteht weiter, es gibt nur (gegenwärtige Gesetzeslage) keine öffentlichen Zuschüsse mehr für den Arbeitgeber, wenn die Altersteilzeit nicht in diesem Jahr noch beginnt (was bei Dir möglich wäre). Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es aber in der Regel sowieso nur auf Grund von Tarifverträgen, die von Gewerkschaften für ihre Mitglieder abgeschlossen werden.

In vielen Wirtschaftszweigen enden diese Ansprüche aber mit diesem Jahr (oder sind geendet, weil die Quoten überschritten sind), da es keine öffentliche Förderung mehr gibt.

Ohne das man Gewerkschaftsmitglied ist - und das die im Tarifvertrag festgelegten Höchstquoten an Beschäftigten noch nicht überschritten sind, gibt es keinen Anspruch auf Altersteilzeit. Freiwillig geht aber immer (noch).

SPD-Arbeitsminister Scholz hat vorgeschlagen, es angesichts der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage bei der bisherigen Gesetzesregelung zu belassen, die CDU/CSU blockt aber noch.

Viele Grüße

Peter

Hallo, liebe Freunde von Wer-weiß-was,

da es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch gibt, ist es dem Arbeitgeber freigestellt Alterteilzeit zu praktizieren. Ausnahmen gibt es wenn eine Terifbindung besteht und der Tarifvertrag Alterteilzeit vor sieht.

Gruß
Patrick

Hallo Achim, das kann meines Erachtens jede Firma handhaben,
wie es ihr gefällt. Bei mir geht das auch nicht. Tut mir leid.

Trotzdem vielen Dank. Achim

Hallo Achim,

wie sich das bei dir verhält weiss ich nicht!
Jahrgang 1951 kann noch mit dem 63. Lebensjahr vorzeitig, also nach Altersteilzeit, in Rente gehen und zwar mit 7,2% Abzug, da 2Jahre auf die 65 Jahre gerechnet pro Jahr 3,6% Abzug!

Am besten informierst du dich bei deinem zuständigen Arbeitsamt!
Die kennen sich sehr gut aus!

Gruß

trebla175