Altersteilzeit 2013

Hallo Experten (m/w). Wenn man bei einem AG beschäftigt ist der auch der IGMetall zuzurechnen ist (eine große weltweit agierende Aufzugsfirma) und 1957 geboren ist, kann dieser AG auch eine Alterszeitregelung für diese Person ablehnen ?
Muss er sich denn nicht nach GESETZ richten ?
Vielen Dank für rechtlich stimmige Antworten.

Hallo Experten (m/w).

Hallo,

Wenn man bei einem AG beschäftigt ist
der auch der IGMetall zuzurechnen ist (eine große weltweit
agierende Aufzugsfirma)

Was heißt „zuzurechnen“ ??? Das ist kein arbeitsrechtlicher Begriff.

In diesem Fall ist wichtig, ob eine Tarifbindung des AG und des AN existiert und in dem anzuwendenden TV überhaupt eine Regelung zur ATZ enthalten ist.

und 1957 geboren ist, kann dieser AG
auch eine Alterszeitregelung für diese Person ablehnen ?

Ja, wenn keine Tarifbindung des AG und des AN besteht oder keine Betriebsvereinbarung zur ATZ mit dem BR abgeschlossen wurde gem. § 3 Abs. 1 AltTZG
http://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/__3.html

Muss er sich denn nicht nach GESETZ richten ?

ATZ ist grundsätzlich eine freiwillige Möglichkeit, der beide Seiten zustimmen müssen, sofern nicht durch TV oder BV eine zwingende Rechtsgrundlage besteht.

Vielen Dank für rechtlich stimmige Antworten.

Bitte schön

&Tschüß
Wolfgang