Ein Ehegatte hat eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2008 bekommen. In 2008 wurde die Ehe geschlossen. Ehemann hat nur Rentenbezüge und Zinserträge; Ehefrau ist in Altersteilzeit.
Sind beide zu Abgabe verpflichtet oder nur die Ehefrau, welche die Aufforderung bekommen hat? Oder kann man durch getrennte Veranlagung der Abgabe einer Steuererklärung durch den Ehemann umgehen?
Ist die Ehefrau dann immer zur Abgabe verpflichtet, solange sie in Altersteilzeit ist?
Wie ist dieser Altersaufstockungsbetrag dann anzugeben? Hat die Ehefrau dann noch eine ausgefüllte Lohnsteuerkarte oder sind das dann alles Rentenbezüge?