Altersteilzeit Auswirkung auf Rente?

Hallo, ich bin Jahrgang 1959 und könnte mit 64+2 abschlagsfrei in Rente gehen.Ich möchte aber eventuell die Altersteilzeit in Anspruch nehmen.Ich würde dann noch 3 Jahre arbeiten und würde direkteren 3 Jahre bis zu meiner Rente zu Hause bleiben.Mir sagte nun jemand durch die 6 Jahre Altersteilzeit hätte ich ca. 100€ Netto weniger Rente im Monat.Das wäre mir zu viel da ich bis dahin 49 Jahre eingezahlt hätte.Ich habe hier einen Text einer Info zur Rente und Altersteilzeit. Ich verstehe den Text aber nicht richtig, würde ich durch die 6 Jahre Altersteilzeit tatsächlich über 100€ verlieren?

Hier der Text:

Vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden.
Hier der original Text von der Info.

Auswirkung auf die Sozialversicherungs SV Rente.
Jeder Monat , der mit Ende der Arbeitszeit ( auch Altersteilzeit) vor dem ungeminderten Rentenbeginn liegt,wird die SV Rente um 0,3% Monat gekürzt.Diese Kürzung gilt für die gesamte Zeit des Rentenbezuges.Die Kürzung Glut auch für die Witwenrente.Endet z.B.die Altersteilzeit mit dem 63. Lebensjahr und besteht ein Anspruch auf ungeminderte Rente erst mit dem 65. Lebensjahr, so beträgt die Kürzung insgesamt 7,2% ( 12 MonateX0,3%X 2 Jahre) Bei einer Rente von 1250€ bedeutet dies eine Minderung um 90€.Der Mitarbeiter sollte ebenfalls beachten ,dass er von seiner Rente Krankenkassenbeiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen muss.
Während der Altersteilzeit entrichtet der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, mindestens in Höhe des Beitrags, der auf 90% des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit entfällt,begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 95% der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgeld,höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Hallo,
endet die Altersteilzeit mit 64+2 - so ändert sich an der Altersrente gegenüber der (abschlagsfreien) Rente 64+2 zunächst einmal nichts. Endet die Altersteilzeit vor 64+2 so führt dies zu Abschlägen.
Unbenommen hiervon bleibt eine eventuelle Reduzierung der Rente durch möglicherweise geringere Beitragszahlungen in den 6 Jahren der Altersteilzeit. Inwieweit das Altersteilzeitgesetz hier andere Regelungen (Besserstellung/Zuzahlungsmöglichkeiten o.ä.) vorsieht ist mir nicht bekannt.
Gruß
J.K.

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Die Altersteilzeit würde genau bei 64+2 enden.
Ich frage mich nur, ob ich das Schreiben richtig verstehe, dass ich durch die Altersteilzeit In der ja immer noch 90% eingezahlt werden, wirklich ca. 100€ Netto weniger an Rente bekommen soll.Ich finde das sehr viel, da ich bis zum Renteneintritt 49 Jahre einbezahlt habe und wegen 10% weniger Einzahlungen während der 6 jährigen Altersteilzeit ca. 100€ Weniger bekommen soll.
Ich fürchte allerdings das ich das Schreiben falsch verstehe.

Nunja, jemand…So pauschal kann das keiner behaupten. Es kommt natürlich darauf an, wieviele sg. Rentenpunkte du im Laufe deines Lebens erworben hast. Deine Wartezeit hast du voll. Dein AG bezahlt in der Altersteilzeit 90% der Rentenbeiträge ein, die er normalerweise zahlen würde. Beispiel:
Monatliches Gehalt 3000€, davon bezahlt der AG 9,35% Rentenanteil, also 280,50€ monatlich. In der Altersteilzeit bezahlt er dir ja, vereinfacht gesagt, nur die Hälfte. In den ersten drei Jahren arbeitest du voll fürs halbe Geld, in den nächsten drei Jahren arbeitest du gar nicht fürs halbe Geld. In dieser Zeit zahlt dein AG zwar nur die Hälfte Gehalt, aber trotzdem für 90% des Gehaltes Rente. Hier z.B. 90% von 3000€ gleich 2700€ mal 9,35% gleich 252,45€. Differenz zum vollen Rentenbeitrag 28,05€. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die 72 Monate* 28,05€ gleich 2019,60€ weniger einen Unterschied von 100€ weniger Rente ausmachen.

Ich möchte dem Jemand gern zugute halten, dass die Rentenberechnung in D zumindest grenzwertig, wenn nicht sogar komplett undurchschaubar (für den „Normalbürger“) ist.

Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, empfehle ich einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Herrschaften sind hervorragend ausgebildet und können deine Rente mit der Altersteilzeit simulieren.

Data

Dieser Satz aus dem Schreiben irritiert mich.

" Bei einer Rente von 1250€ bedeutet dies eine Minderung um 90€."

Das ist aber das Beispiel, wenn du zwei Jahre vor Erfüllung der Wartezeit in Rente gehst. Da du aber die volle Wartezeit erfüllt hast, interessiert dich dieser Satz nicht.

Data

Dem kann ich nur beipflichten. Ich befinde mich bis zum 31.12.17 noch in Altersteilzeit, Werde ab dem 01…01.18 dir reguläre Altersrente beziehen. Die ist aber aufgrund von (zu versteueeden) Zuzahlungen der BA und der Rentenversicherung so beschaffen, dass sie etwa 3 % unterhalb der regulären Rente liegt. Ob das nun 100 Euro bei Dir sid und ob die Einzahlungsbedingungen stimmen, weiß ich ja nicht.
Wenn es Dir aber gut geht mit „gewonnener freier Zeit“ und einem im Prinzip anständigen Rentenanspruch, ist das m.E. fast mehr als okay. In den Jahren der Altersteilzeit fallen nur halbe Renteneinzahlungen an…
Ist halt eine persönliche Abwägungsfrage.