Altersteilzeit - Gehaltsabrechnung prüfen

Seit 11 Monaten (von insg. 60) bin ich in der aktiven Altersteilzeit. Meine Gehaltsabrechnung ist nicht mehr nachvollziehbar wegen Direktversicherung, Urlaubsgeld, Sonderkürzung, Privatkrankenversicherung, Ausgleichsbeträgen, etc.
Betriebsrat hat versagt, Gehaltsabrechnungsstelle scheint überfordert… und mein Gehalt ist ca. 21% unter den zugesagten 15% (85% vom pauschalierten Netto) und vor allem jeden Monat unterschiedlich.

Meine Frage: Welche Institution kann meine Gehaltsabrechnung ganz offiziell und natürlich gegen Berechnung prüfen (Raum Stuttgart)?

Mein Steuerberater kann es nicht, bei der Gewerkschaft hatte ich auch keinen Erfolg.

Vielen Dank von einem schon leicht Genervten

Hallo,

irgendwie schon merkwürdig, dass selbst die Personalabteilung die Berechnung nicht nachvollziehen kann!?
Prinzipiell gilt für die ATZ Gehaltsabrechung folgende
Regelung, die auch vom Gesetzgeber fixiert ist:

Grundgehalt durch 2 = 50%

daraus muss sich eindeutig nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben ein ATZ Netto ergeben.
Dazu gibt es eine steuer- und sozioalabgabenfreie ATZ Aufstockung, die entsprechende dem ATZ Vertrag aber mindestens 20% vom 50%igen Ursprungsgehalt, zu dem ATZ Netto dazugerechnet wird. Das ergibt dann das ATZ Gehalt!
Alle dann erfolgten Abzüge wie Direktversicherung etc., die nicht den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, werden davon abgezogen.
Eigentlich muss das aus der Gehaltsübersicht eindeutig hervorgehen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
mit freundlichen Grüßen
rafibrm

Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider ist es mit dem ATZ-Gehalt nicht so einfach, denn es kommen da ja auch noch diverse Aufstockungsbeträge dazu (steuerfrei) die für mich in der Höhe nicht nachvollziehbar sind, Urlaubsgelder für einzelne Tage werden dazu- und gleich wieder abgezogen usw. Deshalb ja meine Frage: Wer in diesem Deutschland kann offiziell, also unabhängig Gehaltsabrechnungen im Hinblick auf ATZ prüfen? Ich dachte dabei eventuell an Verbraucherzentrale, IHK oder sowas ähnliches?

Ach ja und meine „Gehaltsabteilung“. Bin leider (aber nur wegen der Gehaltsabrechnung) in einem sehr großen Automobilunternehmen in Stuttgart beschäftigt und da fand ich niemanden der sich durchgehend um die Sache kümmerte.

Mit freundlichen Grüssen
klamoe

Hallo,

gerade bei dem großen Automobilkonzern, vermute mit dem Stern, kann ich mir nicht vorstellen, dass es niemanden in der Personalabteilung gibt, der sich damit auskennt. Denn Die machen das sicher nicht zum ersten Mal!
Bei dem Konzern, wo ich meine ATZ „abwickel“, (SAG)
ist in der Personalabteilung immer jemannd, der die einzelnen Beträge erläutern kann.
Die Gehaltsdaten werdewn über ein Programm abgewickelt, dass nach vorgegebenen Richtlinien die ATZ Beträge ermittelt. Die Daten muss hierzu auch jemand eingeben, alsso sollte derjenige das auch erläutern können.

Ansonsten würde ich Rat bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht suchen.

Viel Erfolg!

mfg
rafibrm

Hallo,

dann scheint es aber ganz schön kompliziert zu sein. Wie wäre es, wenn das Gehaltsbüro mal seine Berechnungen offenlegt? Vom Grundsatz her ist es ja so: Dein halbes Gehalt bekommst Du ganz normal (zu versteuern und zu verbeitragen).

Für die früher geltenden 70 % (Mindestnettoentgelt bei Altersteilzeit) gibt es eine amtliche Tabelle: http://bundesrecht.juris.de/minnettov_2008/anlage_4…

Diese Beträge teilst Du durch 20 und mulitplizierst sie dann mit 35. So kommst Du auf offizielle 85 %
, die Aufstockung, die Du bekommen musst. Das sind meistens nicht wirklich die 85 %, es können aber auch nicht mehr als 20 % weniger sein.

Um mit der Tabelle zu arbeiten, musst Du Dir dann die Arbeit machen, aus den alten Abrechnungen den ganzen nicht dazugehörigen Kram herauszurechnen, die Berechnungsgrundlage wenigstens ungefähr zu haben und das gleiche auch aus dem heutigen Netto.

Wenn Du IG Metall-Mitglied bist, sollte es möglich sein, für Dich die Hilfe zu besorgen. In diesem Fall bitte noch einmal unter [email protected] direkt melden, bitte mit Angabe der Mitgliedsnummer.

Viele Grüße

Peter

Hallo Peter,

vielen Dank für Deine Antwort. Mitglied der IGM ist nicht, hatte aber mit 2 verschiedenen organisierten Betriebsräten engen Kontakt. Aber nachdem ich eine Excel-Aufstellung meiner diversen Gehaltsabrechnungen denen zugesandt hatte, hörte ich nix mehr.
Allgemein möchte ich auch noch sagen, das ich schon einigermaßen Bescheid weiß wie das mit der ATZ funktioniert. Dennoch verstehe ich nicht wie sich z,B. der ATZ-Ausgleichsbetrag zusammensetzt, und auch nicht warum der bis auf einmal immer verschieden ist. Auch bekomme ich manchmal weitere kleinere ATZ-Beträge abgezogen. Das ganze dann aus Vormonat und Vor-Vormonat und schon blickt man nicht mehr durch.

Also, um es nochmals klar zu fragen: Wer kann eine (ATZ-)-Gehaltsabrechnung (11 oder demnächst 12 Stück) prüfen, einen Bescheid dann formulieren, der, wenn was falsch ist, ich meiner Gehaltsabrechnung vorlegen kann?
Von rafibrm (wer-weiss-was-Experte) bekam ich den Hinweis auf einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. So einen werde ich morgen suchen und ihn beauftragen.

Vielen Dank allen und freundliche Grüsse von

klamoe

Hallo,

das hört sich ein wenig nach Öffentlichen Dienst an, da kann ich leider nicht viel zu sagen.
Obwohl einiges einer normalen Gehaltsabrechnung ähnelt.
Leider komme ich nicht aus dem Raum Stuttgart.
Das Problem ist wirklich, dass die ganzen gesetzlichen und anderen Beispielrechnungen für
Altersteilzeit immer auf den einfachsten Fall ausgerichtet sind.
Entscheidend in Ihrem Fall ist letztendlich nicht die Gehaltsabrechnung ansich, die ist eigentlich
wie jede andere Gehaltsabrechnung ohne Altersteilzeit abzurechnen.
Der Unterschied ist der steuer- und sozialversicherungsfreie Aufstockungsbetrag (Ausgleichsbetrag?)
und vor allem wie er sich berechnet.
Dazu muss bei jedem Gehaltsbestandteil geprüft werden, ob er zur Berechnung des Aufstockungsbetrages
herangezogen werden muss oder nicht. (Urlaubsgeld wird z.B. nicht aufgestockt, aber in der Regel halbiert -
1.Hälfte in der Arbeitsphase, 2.Hälfte in der Freiphase).

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

MfG
Susanne Schmidt

Hallo Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Informationen. Schon das man meine „Probleme“ erkennt und mir antwortet hilft bereits. Und dann noch die Informationen. Übrigens, öffentlicher Dienst trifft fast zu. Die Zentrale einer großen Automobilfirma ist ziemlich ähnlich dem öffentlichen Dienst.

Mit freundlichen Grüssen
klamoe

…nichts gegen Anwälte, aber ob so jemand davon Ahnung hat, bezweifle ich. Die Anwälte, mit denen ich zu tun habe, würden das nicht überprüfen können. Man muss ja nicht nur Ahnung von den gesetzlichen, tariflichen und arbeitsvertraglichen Grundlagen haben, sondern auch noch ein Gehaltsabrechungsprogramm.

Als IG Metall-Mitglied hätte man nicht nur einen Anspruch auf den Tarifvertrag (als Nichtmitglied vom Grundsatz soweiso nicht)und seine Leistungen, man hätte auch den Service.

Trotzdem viel Erfolg.

Peter

Leider kann ich das so gar nicht beurteieln, da mir keine Unterlagen vorliegen. Allerdings gibt es hierzu sicherlich einen Vertrag, sowie die gesetzlichen Grundlagen. Aus diesen Unterlagen geht normalerweise für jede Abrechnungsart die jeweilige Berechnung hervor. Normalerweise ist jede ATZ-Abrechnung nachvollziehbar.