ich befinde mich derzeit in der Arbeitsphase der Altersteilzeit, diese endet im November…danach tritt die Ruhephase in Kraft. Wichtig zu wissen ist vielleicht noch, das ich seit über 15 Jahren in dem Unternehmen und den Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt bin. Nun zu meiner Frage, kann mir jetzt noch gekündigt werden (ohne triftigen Grund)? Denn eigentlich müsste ich ja 6 Monate Kündigungsfrist haben und somit würde eine Kündigung erst zur Ruhephase in Kraft treten.
solange der Betrieb nicht schließt oder an einen anderen verkauft wird ist eine Kündigung kaum möglich. Es geht nur mit der Befürwortung des Hauptfürsorgestelle (Integrationsamt) und diese befürworten nur wenn Du/Sie z. B Kollegen geschlagen,beleidigt oder gestohlen hast.
Viele Grüße
das ist nicht ohne weiteres zu beantworten, da es auch immer auf die Art der Kündigung an. Sollte eine
Kündigung erst in der Ruhephase greifen, was ja auch unsinnig für das Unternehmen wäre, müssten Sie trotzdem Ihr Wertguthaben erhalten, da Sie das ja schon erarbeitet haben. Es könnte höchstens eventuell zu eine Rückabwicklung der ATZ kommen, wo alles so ausgerechnet wird, als ob es keine ATZ gegeben hätte.
Ansonsten ist das eher ein arbeitsrechtliches Problem.
Hoffe, ein wenig geholfen zu haben.
Susanne Schmidt
Hallo Svea, in der Regel kann ohne Zustimmung des IFD nicht gekündigt werden bzw. die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Auf einen Versuch würde ich es lieber nicht ankommen lassen, es gibt auch hier Hintertürchen, wir haben es schon erlebt.
da kenne ich mich nicht aus. Mir fallen dazu nur einiger Möglichkeiten ein wie man an Auskunft kommen kann.
Jedes Amtsgericht hat auch eine Rechtsauskunftsstelle. Dort sitzen Rechtsanwälte von Montags bis Freitags zu bestimmten Zeiten die für 10,00 € Auskunft geben oder im Internet unter Altersteilzeit Kündigungsmöglichkeiten.
HeySvea,
bestimmt habt Ihr einen Schwerbehindertenobmann in Eureren Betrieb,Das wäre der richtige Ansprechpatner,der auch über betrieblichen getroffene Vereinbarungen bescheid weiß.Ansonsten empfehle ich Dir Gewerkschaft,wo Du ja so oder so Mitglied sein solltes,oder SVB frühere Reichsbund.Viel erfolg
richter63
Eine Kündigung während der Arbeitsphase wird wie eine normale Kündigung von Vollzeitbeschäftigten behandelt. In der Freistellungsphase ist eine Kündigung nicht möglich, da eine Arbeitspflicht nicht mehr besteht. Für Sie gilt außerdem, dass der Arbeitgeber für eine Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes braucht.
Hallo,
Sie haben nach §8 des AltTZG eine Arbeitsrechtliche Regelung mit dem Arbeitgeber getroffen.
unter §8(3)ich zitiere, steht:
„Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Altersteizeitarbeit, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rente wegen Alters hat…“
Ich nehme an, dass der Arbeitgeber eine neue Stelle geschaffen hat und einen Zuschuss der Agentur für Arbeit erhält.
Eine Kündig hätte hier meines Erachtens keinen Erfolg, da der Arbeitgeber Zuschüsse von der Agentur für Arbeit erhält, ferner er bei einer Kündigung mit triftigen Grund die Zustimmung des Versorgungsamtes einholen muss.
Ich hoffe Ihnen etwas geholfen zu haben. Wenn Sie einen Betriebsrat oder eine Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Unternehmen haben können Sie auch dort nochmals nachfragen oder sich an das Versorgungsamt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz
nein, eine Kündigung in der Altersteilzeitphase ist grundsätzlich nicht möglich. Die Altersteilzeit ist ein besonderer befristeter Vertrag, der auch staatlich subventioniert wird (Steuer- und Abgabenfreiheit der Aufstockung). Wenn der Betrieb pleite geht, oder Du selbst Gründe gibst, die eine Kündigung rechtfertigen (Arbeitsvertragsbruch, Beleidigungen, Diebstahl…) ist das ein sogenannter Störfall. In diesem Fall muss Dir aber der Arbeitgeber die Differenz zwischen Deinen Einkommen in der Arbeitsphase und Deinem eigentlichen vollen Entgelt nachzahlen.
Der Altersteilzeitvertrag beinhaltet eine aktive und passive Phase in der geblockten Variante. Prinzipiell kann dieser Vertrag nicht gekündigt werden.
Es sei denn es sind gravierende „Sachen“ vorgefallen, die eine Kündigung rechtvertigen.
Wenn in Ihrem Fall eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss diese auch begründet sein.
Hierzu würde ich an Ihrer Stelle ein Arbeitsgericht einbeziehen. Jeder hat das Recht hier vorzusprechen! Es entstehen somit auch keine Kosten. Erst dann, wenn Sie einen Rechtsanwalt mit einbeziehen.
Ausserdem zur Info: Wenn die ATZ gekündigt wird, muss gehaltstechnisch die gesamte abgelaufenen Zeit finanziell rückabgewickelt werden.( Sie haben ja nur die Hälft ihres ehemaligen Gehaltes bekommen.)
grundsätzlich ist eine Kündigung immer möglich, allerdings gibt es diverse Kündigungsschutzgesetze, welche hier in Ihrem Fall greifen würden. Die Möglichkeiten des Arbeitgebers sind hier recht gering, von daher würde ich mir keine Sorgen machen.
Eine Kündigung der Altersteilzeit bedeutet einen Störfall und die Altersteilzeit würde in vollem Umfang als nichtig betrachtet werden.
Info!
Der Kündigungsschutz wird durch eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung nicht verbessert. Es gilt der Arbeitsvertrag. Bei Kündigung bitte Integrationsamt des LWV informieren. Event. in jebem Bundesland anders.
Gruß
Friedhelm
Wenn du gleichgestellt mit einem Schwerbehinderten bist, so muss doch bei dir auch ein Amt der Kündigung zustimmen. Weiterhin muss eine Kündigung selbstverständlich immer einen triftigen Grund haben.