Liebe/-r Experte/-in,
ich bin jetzt 59 Jahre und habe von meinem Arbeitgeber (völlig unerwartet) das Angebot bekommen, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen (nachdem ich vor ein paar Jahren als letzter möglicher Jahrgang, 1954, von dieser Möglichkeit ausgegrenzt wurde). Allerdings habe ich das Gefühl, dass die Beratung durch den Personal-Chef nicht korrekt ist. Kannst du bitte mal auf den Sachverhalt schauen und mir sagen, ob ich richtig liege?
Das Angebot:
Es wird mir angeboten, mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Altersteilzeit zu gehen. Laufzeit 3 Jahre; eineinhalb Jahre aktive, eineinhalb Jahre passive Phase. Bei 20 Prozent Aufstockung durch den AG usw.; so, wie einst, als die Aufstockung noch von der Arbeitsagentur kam.
Behauptet wird (und ich zweifele, dass dies wirklich so richtig ist):
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…dass es gesetzlich nur möglich ist, maximal eine Laufzeit von drei Jahren zu vereinbaren. Begründet wird dies damit, dass eine längere Laufzeit nur möglich ist, wenn es einen entsprechenden Tarifvertrag gibt, auf den die Regelung im konkreten Fall aufsetzen würde. Mein Zweifel an der Korrektheit dieser Aussage rührt auch daher, dass bis zum Auslaufen der Förderung durch die AA durch meinen AG in der Regel sechsjährige Laufzeiten ermöglicht/vereinbart wurden. Und auch damals gab es keinen Tarifvertrag.
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…dass es innerhalb der Altersteilzeit nicht zulässig sein soll, eine Nebentätigkeit auszuüben, bei der ein monatliches Einkommen von mehr als 410 (oder 450?) Euro erzielt wird. Meines Erachtens zielt eine solche Formulierung im Altersteilzeitgesetz allein auf den Zusammenhang mit den Zuschüssen durch die AA. Da es diese in diesem Fall aber nicht geben wird, trifft dies m.E. doch nicht zu. Oder?
Für eine Antwort wäre ich dir sehr verbunden. Und ich danke dir im Vaoraus.
Mit freundlichen Grüßen, OT