Altersteilzeit, Nebentätigkeit

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin jetzt 59 Jahre und habe von meinem Arbeitgeber (völlig unerwartet) das Angebot bekommen, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen (nachdem ich vor ein paar Jahren als letzter möglicher Jahrgang, 1954, von dieser Möglichkeit ausgegrenzt wurde). Allerdings habe ich das Gefühl, dass die Beratung durch den Personal-Chef nicht korrekt ist. Kannst du bitte mal auf den Sachverhalt schauen und mir sagen, ob ich richtig liege?

Das Angebot:
Es wird mir angeboten, mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Altersteilzeit zu gehen. Laufzeit 3 Jahre; eineinhalb Jahre aktive, eineinhalb Jahre passive Phase. Bei 20 Prozent Aufstockung durch den AG usw.; so, wie einst, als die Aufstockung noch von der Arbeitsagentur kam.

Behauptet wird (und ich zweifele, dass dies wirklich so richtig ist):

  1. …dass es gesetzlich nur möglich ist, maximal eine Laufzeit von drei Jahren zu vereinbaren. Begründet wird dies damit, dass eine längere Laufzeit nur möglich ist, wenn es einen entsprechenden Tarifvertrag gibt, auf den die Regelung im konkreten Fall aufsetzen würde. Mein Zweifel an der Korrektheit dieser Aussage rührt auch daher, dass bis zum Auslaufen der Förderung durch die AA durch meinen AG in der Regel sechsjährige Laufzeiten ermöglicht/vereinbart wurden. Und auch damals gab es keinen Tarifvertrag.

  2. …dass es innerhalb der Altersteilzeit nicht zulässig sein soll, eine Nebentätigkeit auszuüben, bei der ein monatliches Einkommen von mehr als 410 (oder 450?) Euro erzielt wird. Meines Erachtens zielt eine solche Formulierung im Altersteilzeitgesetz allein auf den Zusammenhang mit den Zuschüssen durch die AA. Da es diese in diesem Fall aber nicht geben wird, trifft dies m.E. doch nicht zu. Oder?

Für eine Antwort wäre ich dir sehr verbunden. Und ich danke dir im Vaoraus.

Mit freundlichen Grüßen, OT

Liebe/-r Experte/-in,

Lieber Frager

ich bin jetzt 59 Jahre und habe von meinem Arbeitgeber (völlig
unerwartet) das Angebot bekommen, Altersteilzeit in Anspruch
zu nehmen (nachdem ich vor ein paar Jahren als letzter
möglicher Jahrgang, 1954, von dieser Möglichkeit ausgegrenzt
wurde). Allerdings habe ich das Gefühl, dass die Beratung
durch den Personal-Chef nicht korrekt ist. Kannst du bitte mal
auf den Sachverhalt schauen und mir sagen, ob ich richtig
liege?

Das Angebot:
Es wird mir angeboten, mit Vollendung des 60. Lebensjahres in
Altersteilzeit zu gehen. Laufzeit 3 Jahre; eineinhalb Jahre
aktive, eineinhalb Jahre passive Phase.

Bei 20 Prozent

Aufstockung durch den AG usw.; so, wie einst, als die
Aufstockung noch von der Arbeitsagentur kam.

Bis hierher ok

Behauptet wird (und ich zweifele, dass dies wirklich so
richtig ist):

  1. …dass es gesetzlich nur möglich ist, maximal eine
    Laufzeit von drei Jahren zu vereinbaren.

Begründet wird dies

damit, dass eine längere Laufzeit nur möglich ist, wenn es
einen entsprechenden Tarifvertrag gibt, auf den die Regelung
im konkreten Fall aufsetzen würde. Mein Zweifel an der
Korrektheit dieser Aussage rührt auch daher, dass bis zum
Auslaufen der Förderung durch die AA durch meinen AG in der
Regel sechsjährige Laufzeiten ermöglicht/vereinbart wurden.
Und auch damals gab es keinen Tarifvertrag.

Sechsjährige Laufzeit gab es früher
Heute Entscheidet der Träger der 20% Leistung die Laufzeit

  1. …dass es innerhalb der Altersteilzeit nicht zulässig sein
    soll, eine Nebentätigkeit auszuüben, bei der ein monatliches
    Einkommen von mehr als 410 (oder 450?) Euro erzielt wird.
    Meines Erachtens zielt eine solche Formulierung im
    Altersteilzeitgesetz allein auf den Zusammenhang mit den
    Zuschüssen durch die AA. Da es diese in diesem Fall aber nicht
    geben wird, trifft dies m.E. doch nicht zu. Oder?

Hinzuverdienstgrenze 450€ in jedwiger Weise in jedem Arbeitsverhältnis ist möglich, also auch in der Altersteilzeit

Für eine Antwort wäre ich dir sehr verbunden. Und ich danke
dir im Vaoraus.

Ich hoffe ich konnte helfen

Mit freundlichen Grüßen, OT

Mit herzlichen Grüßen Vero777

Liebe/r Vero777

erst einmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider habe ich erst mit den Antworten gemerkt, dass ich meine Fragen offenbar nicht klar genug gestellt habe. Wobei deine Antwort sehr substanziell ist. Kannst du bitte nochmal schauen?

Also, der von mir geschilderte Sachverhalt ist richtig dargestellt, möglicherweise etwas zu kompliziert formuliert.

Meine eigentlichen Fragen:

  1. Spricht im Altersteilzeitgesetz etwas dagegen, dass die Laufzeit länger als drei Jahre vereinbart wird. (Die Aufstockung erfolgt durch den Arbeitgeber, nicht aus irgendeinem öffentlichen Topf). Ich würde z.B. eine vier- oder fünfjährige Laufzeit wählen. Einen Tarifvertrag, der dies regelt, gibt es für mich nicht.
  2. Kann ich unter all diesen Voraussetzungen eine Nebentätigkeit ausüben, die u.U. mehr als 410/450 Euro monatlich einbringt?

Freundlichen Grüße

Einen schönen guten Morgen:

Liebe/r Vero777

erst einmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider
habe ich erst mit den Antworten gemerkt, dass ich meine Fragen
offenbar nicht klar genug gestellt habe. Wobei deine Antwort
sehr substanziell ist. Kannst du bitte nochmal schauen?

Also, der von mir geschilderte Sachverhalt ist richtig
dargestellt, möglicherweise etwas zu kompliziert formuliert.

Meine eigentlichen Fragen:

  1. Spricht im Altersteilzeitgesetz etwas dagegen, dass die
    Laufzeit länger als drei Jahre vereinbart wird. (Die
    Aufstockung erfolgt durch den Arbeitgeber, nicht aus
    irgendeinem öffentlichen Topf). Ich würde z.B. eine vier- oder
    fünfjährige Laufzeit wählen. Einen Tarifvertrag, der dies
    regelt, gibt es für mich nicht.

Da die Arbeitsagentur nicht mehr zuständig ist, kann nur der AG wohlwollend die Zeit der AT benennen, es gibt keine rechtliche Grundlage etwas zu fordern, vielleicht nur zu erfragen und erbitten.

  1. Kann ich unter all diesen Voraussetzungen eine
    Nebentätigkeit ausüben, die u.U. mehr als 410/450 Euro
    monatlich einbringt?

Vorsicht!!!
Sollte ein Job mit mehr als 450€ ins Auge gefasst werden, droht ein Aufhebungsvertrag der Altersteilzeit und folgend die Kündigung !!!

Freundlichen Grüße

Hallo,

bin zwar mit der Neuregelung nicht ganz up-to-date, aber die Laufzeit ist unverändert bei sechs jahren geblieben. Unklar ist nur die stuerrechtliche Behandlung der Aufstockung.

Betreffend der Nebentätigkeit bin ich Ihrer meinung aber da gibt es hier sicher bessere Ansprechpartner.