Hallo Forum! 
Eine Arbeitnehmerin ist 62 Jahre alt und würde gerne in Altersteilzeit gehen. Es handelt sich NICHT um den öffentlichen Dienst und der Betrieb ist auch NICHT anderweitig tarifvertraglich eingebunden. Hat die ANin trotzdem einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit?
Gruß
Sven
Hallo,
ganz so generell gilt das nicht. Altersteilzeit wäre auch möglich durch Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelung, wenn der AG zwar nicht tarifgebunden ist, aber für die Branche ein TV zur Altersteilzeit existiert. Dieser TV muß dann aber auch 1:1 übernommen werden, abweichende Regelungen sind nur soweit zulässig, wie es der TV selber vorsieht. Näheres findest Du in § 2 und 3 des AltTzG:
http://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/index…
&Tschüß
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Wolfgang,
danke für Deine Antwort!
ganz so generell gilt das nicht. Altersteilzeit wäre auch
möglich durch Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche
Regelung, wenn der AG zwar nicht tarifgebunden ist, aber für
die Branche ein TV zur Altersteilzeit existiert. Dieser TV muß
dann aber auch 1:1 übernommen werden, abweichende Regelungen
sind nur soweit zulässig, wie es der TV selber vorsieht.
Näheres findest Du in § 2 und 3 des AltTzG:
http://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/index…
Mich interessiert vor allem der eventuelle Rechtsanspruch, den ein älterer Arbeitnehmer haben könnte. Denn in dem von mir angeführten Beispiel ist das Unternehmen nicht tarifvertraglich gebunden und eine Betriebsvereinbarung existiert auch nicht.
Wenn ich nun annehme, das Unternehmen würde der Arbeitnehmerin die Zustimmung zur Altersteilzeit „aus betrieblichen Gründen“ verweigern, könnte diese nichts dagegen tun, oder?
Gruß
Sven
Mich interessiert vor allem der eventuelle Rechtsanspruch, den
ein älterer Arbeitnehmer haben könnte. Denn in dem von mir
angeführten Beispiel ist das Unternehmen nicht
tarifvertraglich gebunden und eine Betriebsvereinbarung
existiert auch nicht.
Wenn ich nun annehme, das Unternehmen würde der Arbeitnehmerin
die Zustimmung zur Altersteilzeit „aus betrieblichen Gründen“
verweigern, könnte diese nichts dagegen tun, oder?
Gruß
Sven
Stimmt so, Sven. Die Möglichkeit der Arbeitsvertraglichen Vereinbarung ist nur eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ohne Rechtsanspruch. Der ArbG brauch überhaupt keine Gründe angeben.
Sorry &Tschüß
Wolfgang