Altersteilzeit+Schwerbehinderung

Hallo , zusammen
ich bin seit 2007 in Altersteilzeit
habe das Blockmodell 5 Jahre arbeiten dann dann bin ich 60 Jahre gehe 5 Jahre in die Freizeitphase nun bekomme ich eine Schwerbehinderung 50%
muß ich jetz mit 63 in Rente gehen oder kann ich die Altersteilzeit voll ausnutzen. Vorteil oder Nachteil

Danke für eine Antwort

voobu

Hallo,
müssen müssen sie nicht :smile: mit 63, aber sie können.
Da sie allerdings einen Altersteilzeitvertrag haben, wäre es schon sinnvoll dies mit dem Arbeitgeber abzusprechen, ob der Vertrag dahingehend geändert werden kann.
Die Frage ist, was ihnen wichtiger ist.
Lieber früher zu Hause sein und das Rentnerleben genießen oder weiter arbeiten bis 65 und noch was in die Rente einzahlen und dann ein paar Pimperlinge mehr als Rente bekommen.

MfG
Susanne

Danke für die Antwort
ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe
meinen Arbeitgeber informiert der sagt ich muß jetzt mit 63 in Rente und er will mir ausrechnen wieviel
Monate ich früher in die Freizeitphase kann.

Ich bekomme einen neuen Vertrag das sei so.

Mit freundlichen Grüßen

Biggirandy

Im Öffentlichen Dienst scheint dies wirklich der Fall zu sein.
Hier mal ein Link dazu:
http://books.google.de/books?id=G_Zgweno-pEC&pg=PA14…

Unter 2.2.5 steht das.

Einen guten Rutsch wünsche ich.

Im Öffentlichen Dienst scheint dies wirklich der Fall zu sein.
Hier mal ein Link dazu:
http://books.google.de/books?id=G_Zgweno-pEC&pg=PA14…

Danke , Danke

alles Gute!

Biggirandy

Unter 2.2.5 steht das.

Einen guten Rutsch wünsche ich.

Hallo,

Sie können wieterhin mit 60 Jahren in Rente gehen, die Schwerbehinderung hat auf die Alterteilzeit keinen Einfluß

Re^3: Altersteilzeit+Schwerbehinderung
von CyberS , 30.12.2010 18:27 nicht öffentlich

Im Öffentlichen Dienst scheint dies wirklich der Fall zu sein.
Hier mal ein Link dazu:
http://books.google.de/books?id=G_Zgweno-pEC&pg=PA14

Unter 2.2.5 steht das.

Einen guten Rutsch wünsche ich.

Das hat mir ebenfalls ein Experte geschickt
ich finde es ganz toll , wie man hier geholfen bekommt
vielen Dank

so nun habe ich unter 2.2.5 gelesen das ich im öffentlichen Dienst mit 63 in Rente gehen muß
mit Abzügen oder ohne…???..
meine ATZ war 5Jahre 5Jahre also heißt das jetzt 4Jahre 4Jahre und ich gehe früher in die Freizeitphase
2 1/2 Jahre habe ich ja schon rum …

das ist mir zu hoch wie die sich da ausdrücken sorry
obwohl ich nicht blond bin …lach

schauen Sie doch mal drüber bitte…
.

Danke

Hallo,

das kommt natürlich immer drauf an. Du könntest die Altersteilzeit verkürzen, dann dürfte Deine Arbeitsphase bald zu Ende sein, Du wärest ein Jahr eher zu Hause. Aber die Rente ist meistens deutlich niedriger als das ATZ-Entgelt. Du kannst aber, meiner Meinung nach nicht gezwungen werden, zu verkürzen. Ich bin mir aber nicht hundertprozentig sicher, muss ich Dir sagen, das kann auch im Tarifvertrag oder in Deinem Altersteilzeitvertrag so geregelt sein, dass es sich ändert. Halte ich aber für unwahrscheinlich, aber wie gesagt, ganz genau weiß ich es nicht.

Viele Grüße

Peter