Hallo , zusammen
ich bin seit 2007 in Altersteilzeit
habe das Blockmodell 5 Jahre arbeiten dann dann bin ich 60 Jahre gehe 5 Jahre in die Freizeitphase nun bekomme ich eine Schwerbehinderung 50%
muß ich jetz mit 63 in Rente gehen oder kann ich die Altersteilzeit voll ausnutzen. Vorteil oder Nachteil
Hallo,
müssen müssen sie nicht mit 63, aber sie können.
Da sie allerdings einen Altersteilzeitvertrag haben, wäre es schon sinnvoll dies mit dem Arbeitgeber abzusprechen, ob der Vertrag dahingehend geändert werden kann.
Die Frage ist, was ihnen wichtiger ist.
Lieber früher zu Hause sein und das Rentnerleben genießen oder weiter arbeiten bis 65 und noch was in die Rente einzahlen und dann ein paar Pimperlinge mehr als Rente bekommen.
Danke für die Antwort
ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe
meinen Arbeitgeber informiert der sagt ich muß jetzt mit 63 in Rente und er will mir ausrechnen wieviel
Monate ich früher in die Freizeitphase kann.
Das hat mir ebenfalls ein Experte geschickt
ich finde es ganz toll , wie man hier geholfen bekommt
vielen Dank
so nun habe ich unter 2.2.5 gelesen das ich im öffentlichen Dienst mit 63 in Rente gehen muß
mit Abzügen oder ohne…???..
meine ATZ war 5Jahre 5Jahre also heißt das jetzt 4Jahre 4Jahre und ich gehe früher in die Freizeitphase
2 1/2 Jahre habe ich ja schon rum …
das ist mir zu hoch wie die sich da ausdrücken sorry
obwohl ich nicht blond bin …lach
das kommt natürlich immer drauf an. Du könntest die Altersteilzeit verkürzen, dann dürfte Deine Arbeitsphase bald zu Ende sein, Du wärest ein Jahr eher zu Hause. Aber die Rente ist meistens deutlich niedriger als das ATZ-Entgelt. Du kannst aber, meiner Meinung nach nicht gezwungen werden, zu verkürzen. Ich bin mir aber nicht hundertprozentig sicher, muss ich Dir sagen, das kann auch im Tarifvertrag oder in Deinem Altersteilzeitvertrag so geregelt sein, dass es sich ändert. Halte ich aber für unwahrscheinlich, aber wie gesagt, ganz genau weiß ich es nicht.