Altersteilzeit und Förderung der Wiederbesetzung

Hallo,

soweit ich weiß bekommt ein Unternehmen Förderung vom Arbeitsamt wenn für einen Mitarbeiter der in Altersteilzeit gegangen ist ein Berufsanfänger eingestellt wird. Meine Frage ist nun ob dieses Geld zweckgebunden ist und wenn ja, für was bzw. was förderungswürdig wäre.

Danke für Eure Antworten.

josp

Hallo,

es ist nicht zweckgebunden, es werden die Kosten für den Altersteilzeiter teilweise erstattet, nämlich ein Teil der sog. Aufstockungsbeträge.

Mit diesem Geld kann der AG machen, was er will.

Grüße
EK

Höhe der Förderung/ Erstattung?
Danke für die Antwort.

In welcher Höhe kann der AG mit Zahlungen rechnen bzw nach was richtet sich der Betrag?

Gruß josp

Hallo josp,

in Höhe von 20 % der Hälfte des Entgelts, das der Altersteilzeiter vor der Altersteilzeit bezogen hat. Wie hoch das ist, hängt von dem Arbeitsentgelt des Altersteilzeiters ab.

Eine Berechnung findest Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Altersteilzeit

Grüße
EK

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