Altersteilzeit und Geld?

Guten Tag,

weiß bitte jemand, wie das ist, wenn man ein Altersteilzeitangebot vom Arbeitgeber annimmt?

Meine Frage, wenn ich in der Passivphase einen anderen Job annehme, was passiert dann mit meinem neuen Gehalt?
Muss ich dann die Zuzahlungen vom Staat zurückzahlen?
Wie wird das mit den jetzigen Aufstockungen des Arbeitgebers auf 90 % bei der Rente verrechnet?

Der Arbeitgeber erlaubt hier eine andere Anstellung.

Danke für Hilfe!

Solange die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird ist das unschädlich. lesen:


ramses90
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Hallo!

Ganz grundsätzlich:

Ist es nicht so, daß bis zum Ende der Altersteilzeit (d. h., Aktiv- und Passivphase) das Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber weiter besteht und somit alle vertraglichen Gegebenheiten (sprich: Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig, evtl. Wettbewerbsverbote müssen beachtet werden) streng beachtet werden müssen, um keine Probleme zu haben und/oder Verluste erleiden zu müssen?

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

Siehe oben

Es stand schon im UP …

Es geht gerade um das überschreiten der Geringfügigkeit.
Und das im Prinzip um eine normale und regelmäßige 70% Stelle, die vom Arbeitgeber genehmigt ist.
Welche Auswirkungen hat das auf bisher geleistete Zahlungen und auf zukünftige Zahlungen aus der Nebenbeschäftigung?

Danke!

Das steht doch da drin, Du kannst dadurch alle Aufstockungsleistungen verlieren und dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob oder ob nicht Dir das Dein derzeitiger AG erlaubt! Es geht ausschließlich darum, dass Die 450 Euro Grenze dauerhaft überschritten wird.:
Und wenn das bei Haufe schon so schön mit anklickbaren §§ geschildert wird, warum klckste die nicht nacheinander an?

" Ruhen und Erlöschen der Aufstockung
Als Sanktion bei einem Überschreiten der zulässigen Grenzen bei Nebentätigkeit oder Mehrarbeit/Überstunden ruht nach § 9 Abs. 2 der Anspruch auf die Aufstockungsleistungen zum Entgelt wie zur gesetzlichen Rentenversicherung während der Zeit, in der der Beschäftigte eine unzulässige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausübt oder über die Altersteilzeitarbeit hinaus Mehrarbeit oder Überstunden leistet, die den Umfang der Geringfügigkeitsgrenze des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch übersteigen. Hat der Anspruch auf die Aufstockungsleistungen mindestens 150 Kalendertage geruht, erlischt er endgültig; mehrere Ruhenszeiträume werden zusammengerechnet."
ramses90

Bei mir gab es gleich zweimal den „404“-Fehler.

So steht es im Tarfivertrag FlexAV für den Öffentlichen Dienst. Arbeitet der Fragesteller überhaupt im ÖD?

Du bist Arbeitnehmer. Dir erstattet die Bundesagentur doch sowieso nichts.

Es ist der Arbeitgeber, dem der Aufstockungsbetrag erstattet wird. Wenn der Arbeitgeber dir vertraglich die Aufstockung auch bei erheblichem Zuverdienst auszahlt, dann bekommst du auch das, was im Vertrag steht. Der Arbeitgeber verliert dann aber ggf. den Anspruch auf Erstattung.

Daher sind Verträge zur Altersteilzeit in aller Regel so formuliert, dass der Arbeitnehmer sich so zu verhalten hat, wie es im Alterteilzeitgesetz als Bedingung für eine Erstattung an den Arbeitgeber genannt wird.
Geringfügige Beschäftigungen sind unschädlich.
Mehr als geringfügige Nebenbeschäftigungen oder selbtständige Tätigkeiten, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit ständig ausgeübt wurden, führen ebenfalls nicht zum Ruhen der Ansprüche des Arbeitgebers.

OK, Danke wir nähern uns dem Ziel…

In meinem Vertrag steht, dass eine Nebentätigkeit gestattet ist, soweit sie vom Arbeitgeber genehmigt wurde.
Entgegen allen anderen Altersinstrumenten, steht hier nichts von Geringbeschäftigung.

Hallo,

es kommt grundsätzlich darauf an, auf welcher Rechtsgrundlage der ATZ-Vertrag abgeschlossen wird.
Handelt es sich um eine rein betriebliche Leistung des AG?
Handelt es sich um einen Haus- oder Flächentarifvertrag ? Falls ja, welcher?

Nachdem es für ATZ durch faktisches Auslaufen des AltTZG keine staatliche Aufstockung bei Neuverträgen gibt, herrscht in diesem Bereich ein relativ hohes Maß an Vertragsfreiheit. Deswegen können Nebentätigkeiten ausgeschlossen oder zeitlich begrenzt sein.

&tschüß
Wolfgang