Altersteilzeit und Nebentätigkeit auf Honorarbasis

Hallo,
Ich befinde mich seit 1.08. d.J. in der Ruhephase der Altersteilzeit, die zum 30.07.2013 endet.
Seit Mai d. J. wurde ich aufgrund einer letztwilligen Verfügung eines Erblassers durch das Amtsgericht zum Testamentsvollstrecker ernannt. Der Erblasser hat verfügt, dass ich die vorhandenen Vermögenbswerte veräußere und die Gegenwerte an die Erben verteile.
Nach Abschluß des Verfahrens-vorussichtlich Mitte nächsten Jahres- steht mir als Testamentsvollstrecker ein Honorar von ca. 6.000,- € zu.
Meine Frage: Welche möglichen Auswirkungen hat diese Zahlung:
a) auf die Zuschüsse, die der Arbeitgeber vom Arbeitsamt erhält,
b) auf den steuer- und sozialabgabenfreien Aufstockungsbetrag?
Ich freue mich auf Eure Antwort.

Hallo,

da es sich um keine sozialversichungspflichtige Zahlung handelt, hat es keinen Einfluß auf die Sozialversicherung. Steuerlich ist es bei der Einkommensteuer anzugeben und wird dort berücksichtig.

Hallo, Sapadi,
Danke für die schnelle Antwort. Es ist sicher richtig, dass es sich nicht um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit habndelt, sondern um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die versteuert werden müssen.
Meine Frage geht mehr dahin, ob durch diese Zahlung der Zuschuss an den Arbeitgeber durch das Arbeitsamt für den Aufstockungsbetrag gefährdet ist und ebenfalls der steuer- und sozialabgabenfreie Aufstockungsbetrag, der an mich zur Auszahlung kommt, sodass ggfls. eine erhebliche Steuernachzahlung auf mich zukommt.
Denn m.W. muss eine selbständige Tätigkeit bereits 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit bestanden haben, damit die Einkünfte hieraus keine Berücksichtigung finden.

Hallo,

ich nehme an, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt (wegen dem Honorar).
Das heißt erstmal, Sie müssen die 6000 EUR bei Ihrer Steuererklärung angeben.
Da Sie als selbstständiger Nebenerwerbstätiger keinem Vorgesetzten unterstehen und nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind (gehe ich mal davon aus), dürfte das auf die Zuschüsse des Arbeitgebers und den Aufstockungsbetrag zur Altersteilzeit keinen Einfluss haben.
Wenn Sie dem Arbeitgeber den selbstständigen Nebenerwerb nicht anzeigen, bekommt er davon nicht mal was mit. Aber ich will Sie da zu nichts anstiften.
Ich glaube also, dass die Altersteilzeit nicht gefährdet ist. Was anderes wäre es, wenn Sie eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen würden.

MfG
Susanne Schmidt

HALLO;
Ja , gerade weil ich das Honorar in der Steuererklärung angeben muß, erfährt das Finanzamt somit von dieser Tätigkeit. Besteht dann nicht die Gefahr, daß das Finanzamt nachträglich die Steuerfreiheit des sogenannten Aufstockungsbetrages aberkennt. Das würde eine erhebliche Nachversteuerung von jeweils 30 % meines Nettogehaltes über einen Zeitraum von 4 Jahren bedeuten. Wenn ich das richtig gelesen habe, ist eine selbständige Tätigkeit nicht schädlich, wenn sie bereits 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit bestanden hat.
Da verzichte ich lieber auf das Honorar für die Testamentsvollstreckung. Wenn die Steuerfreiheit aberkannt wird, würden diese Beträge ebenfalls sozialversicherungspflichtig.

Außerdem ist möglicherweise nicht auszuschließen, dass das Arbeitsamt über einen evtl. Datenaustausch hiervon erfährt und den an den Arbeitgeber geleisteten Zuschuss zurückfordert.

Das sind meine Bedenken. Oder sehe ich das zu eng. Ich möchte auch nicht beim Finanzamt anfragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Bin für Sozial- und Steuerfragen nicht registriert.
H.G.

Hallo,
der sogenannte steuerfreie Aufstockungsbetrag ist eigentlich nicht steuerfrei. Das ist eine versteckte Versteuerung. Sie bekommen den Aufstockungsbetrag zwar monatlich unversteuert ausgezahlt. Der Betrag wird aber in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und muss in der Jahressteuererklärung angegeben werden bzw. wurde dem Finanzamt durch den Arbeitgeber schon elektronisch gemeldet.
Damit erhöht sich Ihr Gesamtjahreseinkommen, das ja in Ihrer Steuererklärung versteuert wird und da bezahlen die meisten ATZler kräftigt nach und das vollkommen unabhängig von Ihrem Honorar!
Sozialabgaben fallen aber nachträglich keine an.

Dass das Finanzamt einen Austausch mit dem Arbeitsamt vornimmt, ist sehr sehr unwahrscheinlich. Und selbst wenn, dürfte für den Arbeitgeber keine Gefahr für die Zuschüsse bestehen. Das Arbeitsamt kontrolliert außerdem aus meiner Erfahrung nur den Arbeitgeber, ob die Berechnung richtig erfolgte und die Arbeitszeit korrekt halbiert wurde.

Wie gesagt, rein steuertechnisch werden Sie auf jeden Fall abgezockt, ob mit oder ohne Honorar.

MfG
Susanne Schmidt

Sorry,

darauf kann ich keine verlässliche Antwort geben.

Viele Grüße

Peter

Hallo,
Danke für die Antwort. Aber das sehe ich ein wenig anders. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei. Lediglich zur Ermittlung des Einkommmensteuersatzes wird der Aufstockungsbetrag fiktiv dem sonstigen Einkommen hinzugerechnet. Die Frage ist, ob diese Steuerfreiheit nachträglich durch das Finanzamt aufgehoben werden kann, wenn weitere Einkünfte erzielt werrden, entweder wie hier aus selbständiger Tätigkeit oder als Arbeitnehmer über € 400 mtl. .

Hallo,
Sie haben mit dem Aufstockungsbetrag natürlich Recht.
Vielleicht habe ich mich da etwas schlecht ausgedrückt.
Es wird nur der Einkommensteuersatz erhöht.

Was Ihr eigentliches Problem angeht, da habe ich einen guten Link gefunden:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-07/arbeitsrec…

Ansonsten rufen Sie ganz einfach mal bei Ihrem Arbeitsamt in der Nähe an und lassen sich mit der Stelle, die die Zuschüsse für Altersteilzeit bearbeitet verbinden.
Die entscheiden letztlich über die Zuschüsse für den Arbeitgeber und können Ihnen sagen, ob die Honorar-Sache problematisch ist.
Bei meiner zuständigen Stelle in Eberswalde sind die Leute immer nett und auskunftsfreudig.

MfG
Susanne Schmidt