Altersteilzeit und Nebenverdienst

3 Fragen:

Ist der mögliche Nebenverdienst einer nicht nach dem ATZ-Gesetz §4 von der Bundesagentur für Arbeit geförderten (ab 1.1.2010) ATZ reine Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber?

Dürfte diese Nebentätigkeit auch beim gleichen Arbeitgeber stattfinden? (z.B. bei Bedarf in der Passivphase beim Blockmodell)

Gibt es Mindestzeiten für die Gesamtzeit, oder könnte man theoretisch auch 1+1 Jahr oder 1/2 + 1/2 Jahr vereinbaren?

Wie gesagt, die Bundesagentur für Arbeit ist nicht beteiligt nach §4, ATZ-Gesetz.

Besten dank Im Voraus für eine Antwort

Hallo Dr. Hoffmann,

Selbst wenn eine ATZ ohne Beteiligung der Agentur f. Arbeit stattfindet, gelten die Bedingungen der ATZ Regelung.
Bei mir war es ähnlich.
Ein Zuverdienst ist immer an die 400€ Grenze gekoppelt.
Anbei ein Ausschnitt aus meinem Vertrag:

VI. Mehrarbeit
Mehrarbeit, die über die Grenze der Geringfügigkeit (§ 8 SGB IV) hinausgeht und vergütet
wird, ist nach dem Altersteilzeitgesetz schädlich und deshalb untersagt.
Es liegt insgesamt keine Mehrarbeit nach Altersteilzeitgesetz vor, falls ein Zeitausgleich innerhalb
der Arbeitsphase - wie oben beim Punkt Zeitguthaben beschrieben - erfolgt. Die
Stunden der Mehrarbeit sind in das Zeitguthaben einzustellen. Der darauf anfallende Mehrarbeitszuschlag
kann entweder als entsprechende Gutschrift in das Zeitguthaben eingestellt
oder ausgezahlt werden (plus 25 %iger Aufstockung).
Eine Ausnahme gilt für folgende Regelung:
Vereinbarte Mehrarbeitspauschalen können über die gesamte Vertragslaufzeit auf Altersteilzeitbasis
ausgezahlt werden, soweit dieser Teilzeitbetrag nicht die Geringfügigkeitsgrenze
nach § 8 SBG IV (€ 400,-) überschreitet. Die Mehrarbeitspauschalen werden nicht aufgestockt.

Wie gesagt, so ist mein Wissenstand. Vielleicht erkundigen Sie sich bei einem RA der Arbeitsrecht behandelt.
Anfragen bei der Agentur für Arbeit bezugnehmend auf ATZ konnten meist nicht beantwortet werden.

PS: ich habe meine ATZ rück abgewickelt und arbeite wieder regulär bei einem anderen Arbeitgeber.
Mir war das zuwenig Salär!
Mit freundlichen Grüßen
rafibrm

Hallo,

jede Altersteilzeit ist staatlich gefördert, oder es ist nur normale Teilzeit. Bei der gesetzlichen Altersteilzeit ist der Aufstockungsbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei, das ist eine Subvention.

Deshalb ist der Nebenverdienst auf 400 Euro beschränkt, es sei denn er bestand schon fünf Jahre vor der ATZ.

Der Nebenverdienst beim selben Arbeitgeber geht gar nicht. Wie lange die ATZ mindestens dauern muss, habe ich jetzt nicht im Kopf, kann man aber dem Gesetz entnehmen.

Viele Grüße

Peter

In Nebenverdienst bis 400,00 Euro (Minijob= ist mit genehmigung möglich, allerdings nicht beim gleichen Arbeitgeber, da die Bezüge zusammen gerechnet werden müßten.