Altersteilzeit - welche Abschläge ?

Hallo,
ich wurde im Juli dieses Jahres 61 und man hat mir jetzt, mit Beginn im nächsten Frühjahr, Altersteilzeit im Blockmodell angeboten.
Ich lese allenthalben das mit Stichtag 31.12.06 die Regelung ausläuft, wonach man keine Abschläge in Kauf nehmen musste. Wer nun Altersteilzeit haben möchte muss Abschläge (welcher Art und Höhe ?)hinnehmen?
Danke im Voraus für Hinweise.
Horst

Hallo Horst,

die Berechnung ist so kompliziert, daß sie nur von Fachleuten gemacht werden kann. Der erste Ansprechpartner ist allerdings Deine Personalabteilung, da diese zumindest für die Laufzeit der ATZ die entsprechenden Berechnungen machen müssen.
Für die Rentenberechnung solltest Du Dich an eine Beratungsstelle der drv wenden, wenn Du gesetzlich rentenversichert bist.
Es gibt allerdings einige Punkte, die Du beachten solltest:

  • Kümmere Dich frühzeitig um konkrete Musterrechnungen, damit Du genug Zeit zum Überlegen hast.
  • Aus einem ATZ-Vertrag kommst Du ab dem Beginn der Arbeitsphase idR nicht mehr 'raus.
  • Wenn Du innerhalb der Arbeitsphase länger als 6 Wo. AU wirst, kann es sein, daß Du diese Zeit „nacharbeiten“ mußt.
  • Deswegen solltest Du auch immer überlegen - wenn Du selbst eine Reduzierung Deiner Arbeitsbelastung möchtest - ob Du mit einer Reduzierung der Arbeitszeit nach TzBfG nicht besser fährst.
  • Zum Abschluss eines ATZ-Vertrags kannst Du nicht vom AG gezwungen werden.

&Tschüß

Wolfgang

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ATZ - welche Neuregelungen nach dem 31.12.06 ?
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für die Hinweise. Nach dem gestrigen Recherchieren im Internet war mir schon ein wenig klar geworden, dass diese Angelegenheit etwas komplizierter ist.
Nicht das ich bisher bei diesem Arbeitgeber schlechte Erfahrungen gemacht hätte, aber besteht nicht die Gefahr, dass man nicht auf alle „Tücken“ hingewiesen wird? So nach dem Tenor - dass hatten Sie ja nicht gefragt, hätten Sie danach gefragt, hätten wir Sie selbstverständlich darauf hingewiesen. Vielleicht bin ich ja auch wieder mal zu misstrauisch.
Dein Hiweis auf die Beratungsstelle ist auch wichtig. Ich hatte schon mal vor einiger Zeit (ich bin ehemaliger DDR-Bürger) wegen meiner Rentenansprüche eine Leipziger „Rentenberatungsfirma“ eingeschaltet. Die könnte ich sicherlich auch noch mal um Unterstützung/Aufklärung bitten.
Zu meiner Frage, ob sich nach dem 1.1.2007 etwas und was geändert hat, gehst Du nich ein. Darf ich daraus schlußfolgern, dass sich nichts geändert hat und ich da etwas falsch interpretiere?
Auf jeden Fall nochmals vielen Dank für Deine Antwort.
Gruss
Horst

Hallo Horst,

das interpretierst Du leider falsch. Es gibt in der Tat seit 01.01.07 erhebliche Rentenabschläge aufgrund geänderter Rechtslage.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Wolfgang,
Danke für die Antwort - leider verstehe ich Sie nicht.
Meinst Du, dass es bei der ATZ, also, wenn man an der Regelung teilnimmt, erhebliche Rentenabschläge gibt. Schlicht und wahrscheinlich dumm gefragt: Muss ich Rentenabschläge hinnehmen, wenn ich ATZ „mache“?
Wenn Du mir das bitte erklären köntest.
Ich muss das mit der ATZ nicht machen. Ich habe einen Behinderungsgrad von 80 %, wegen meiner Polymorbidität, und ich kann auch mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Mir sah die ATZ, wo ich bis zum 65. Lebensjahr 82 % meines bisherigen Netto bekommen soll, verlockend aus, in meinem umfassenden Unwissen.
Schöne Sonntagsgrüsse
Horst

Hallo Horst,

Du mußt zumindest damit rechnen, daß Du Rentenabschläge in Kauf nehmen mußt. Ob und in welcher Höhe hängt von Diener bisherigen Erwerbsbiographie sowie den Regelungen des ATZ-Vertrags ab.

&Tschüß

Wolfgang