Altersteilzeitlaufzeit

Hallo wer-weiss-was-Mitglied,              Im Februar 2014 werde ich 59 Jahre alt.
Werde demnächst nach 29 Jahren Betriebzugehörigkeit ein Altersteilzeitangebot von meinem Arbeitgeber erhalten. Die Laufzeit  wird mein AG  bis zu meinem 63-sten Geburtstag festlegen wollen, wo erstmalig einen Rentenantrag stellt werden kann. 
Selbst möchte ich aber 7 Monate länger arbeiten, damit die 45 Versicherungsjahre in der Rentenberechnung erreicht werden.
Frage: Wenn der AG nicht bereit ist diese 7 Monate zusätzlich aufzunehmen, bin ich dann zu etwas verpflichtet, muss ich sein Angebot akzeptieren und trotzdem unterschreiben, oder wenn ich die Unterschrift verweigere welche Nachteile kann ich erfahren?
Zusatzfrage: Wer hatte diese Situation schon? Welchen Rat kann ich erhalten?

MfG
Wemayer

Hallo,

lass Dich über die 45 Jahre Regelung beraten.
Wenn Du diese nämlich in Anspruch nimmst, kannst Du erst mit 65 in Rente gehen.
Jedoch abschlagsfrei.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle….
S. Seite 23

Zu Deiner Frage: Man kann annehmen, muss aber nicht.
Wenn Du nicht annimmst, musst Du mind. bis 63 arbeiten. Dann kannst Du in Rente gehen, jedoch mit Abschlag. S.Seite 11 im PDF.

Gruß

divo

Hallo,

zuerst würde ich die Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung zweifelsfrei klären und danach würde ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, da sollte sich dann eine Regelung finden lasse.