Altersteilzeitregelung bei angestellten Lehrern

Mir ist bekannt, dass angestellte Lehrer bei der Beurteilung zur Altersteilzeitregelung in einem Bundesland (NRW) wie Angestellte im öffentlichen Dienst behandelt werden, während angestellte Lehrer in einem anderen Bundesland (Hessen) wie beamtete Lehrer behandelt werden.Kann mir jemand sagen, ob angestellte Lehrer im Folgemonat des 55. Lebensjahres ihre Altersteilzeit beantragen können oder ob es im Ermessens bereich des Arbeitgebers liegt, so oder so zu entscheiden, weil es dazu keine konkrete Ausführungsbestimmung gibt.
Bin gespannt, ob dazu Beiträge gibt.
MfG K.S.

Hallo Karlo,
ich glaube, in diesem Forum ist deine Frage besser aufgehoben und du hast relativ große Chancen auf eine kompetente Beantwortung:

http://www.lehrerforum-nrw.de

VG
binimaja