welche Altersuntergrenze gilt bei den von der Verwaltung zu ahndende Ordnungswidrigkeiten? Nehmen wir an zu Fasching verbietet der Bürgermeister die Anwendung von Spraydosen zur Erzeugung künstlicher Luftschlangen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von x Euro geahndet. Ein Kleinkind sprüht mit einer solchen Spraydose. Darf in solchen Fällen eine Geldbuße verhängt werden? Wer muss dafür aufkommen?
welche Altersuntergrenze gilt bei den von der Verwaltung zu
ahndende Ordnungswidrigkeiten? Nehmen wir an zu Fasching
verbietet der Bürgermeister die Anwendung von Spraydosen zur
Erzeugung künstlicher Luftschlangen.
Darf ein Buergermeister so etwas ueberhaupt?
Wenn ja: Wird dies dann wie eine Ordnungswidrigkeit behandelt?
Dazu kann man sicher viele Ansichten vertreten. Grundsätzlich ist es so, dass Bürgermeister Gefahrenabwehrbehörden sind und „das“ also grundsätzlich dürfen, jedenfalls was die grundsätzliche Zuständigkeit angeht.