Altersversorgungs-Aufteilung bei Scheidung

Hallo,

ich hoffe, in bin hier im richtigen Brett, wenn nicht, bitte verschieben.

Im Fall einer Ehescheidung wird die erworbene Altersversorgung ja aufgeteilt. Wenn nun der Mann Alleinverdiener war und nur er Anspruch auf Altersversorgung hat: Geschieht die Aufteilung dann nur nach den Jahren, in denen der Anspruch erworben wurde, oder zählen auch weitere Ehejahre?

Anders ausgedrückt: Wenn das Paar sich in dem Jahr scheiden lässt, in dem der Mann 65 wird und in den Ruhestand geht, bekommt die Frau dann genausoviel Geld zugeteilt, als wenn sie sich erst mehrere Jahre später scheiden lassen?

Gruß
Carsten

Guten Tag Carsten,
bem Zugewinnausgleich geht es um den Zugewinn während der
Dauer der Ehe. Die Altersversorgungsansprüche sind gerade mal ein
Teil davon.
Gruß
Günther

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Guten Tag Carsten,
bem Zugewinnausgleich geht es um den Zugewinn während der
Dauer der Ehe. Die Altersversorgungsansprüche sind gerade mal ein
Teil davon.
Gruß
Günther

Das stimmt, aber das beantwortet meine Frage nicht.

Gruß
Carsten

Guten Tag Carsten,
die gesetzliche Rente ist eine Leibrente. Bereits „aufgebrauchte“
gemeinsame Leistungsjahre werden bei einer Scheidung im Rentenalter
nicht auf eine etwaige Restlebensdauer gemäß Sterbetafel angerechnet.
Die gesetzliche Rente ist schließlich kein Auszahlplan, bei dem
zum Zeitpunkt der Scheidung noch ein definiertes Restkapital vorhanden
ist.
Gruß
Günther

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