Hallo,
vielen Dank für die Antwort,
wenn ich das richtig verstanden lautet der Rat die BU separat abzuschließen-weder im Rahmen der Basisrente noch im Rahmen der BAV?
Aus der Sicht meines Bekannten ist die BU in einer bAV die bessere Anlage, da zu 100% absetzbar und innerhalb der Basisrente nur zu ca. 70%?:
Hallo, der Einschluss der BU in die bAV ist zwar möglich und
wird auch angeboten, aber dann sollte man auch überlegen, ob
es dann nicht besser ist, eine Beitragsbefreiung bei BU für
den Gesamtvertrag einzuschließen. Dieses allerdings geht
wieder zu Lasten des eigentlichen Ziels: möglichst hohe Rente
im Rentenalter. Dann gibt es auch noch die Haftungsfrage. Der
AG ist schließlich VN und seine MA sind Versicherte Personen.
Es ist also wichtig, dass dieses exakt geklärt ist, wer was
bei BU zahlt. Bei BU ist ja fast zwangsläufig ein
Arbeitgeberwechsel vonnöten. Man ist ja BU. Die bAV wird aber
meistens in Form der Gehaltsumwandlung bedient. Bedeutet: Kein
Gehalt, keine bAV. Natürlich kann man den Vertrag selber
weiter zahlen ABER dann sind die ab dem Moment gezahlten
Beiträge UND Erträge NICHT mehr vor z.B. Privatinsolvenz
gesichert und können gepfändet werden. Hinzu kommt, dass bei
AG-Wechsel der neue AG NUR die reine bAV akzeptiert und die BU
nicht.
Mein Rat daher: Die BU als Einzelrisiko versichern da es sonst
zu viel vom Beitrag der bAV kostet! Die günstigsten Tarife
sind die reinen Risiko-BU Verträge, allerdings meistens OHNE
Beitragsrückzahlungen bei Vertragsablauf. Etwas teurer sind
die Investment-BU. Da kann man aber mit einer Ablaufsumme
„rechnen“. Bedeutet: Im günstigsten Fall holt man mehr heraus,
als man die ganzen Jahre eingezahlt hat. Quasi eine
„Null-Tarif“ Versicherung. Die Basisrente (HDI) wäre zu
überlegen, ob das so klug ist? Die bAV mit 4% der BBG (in 2010
= 220,00 € mon. zzgl. 1.800,00 € zumindest steuerfrei) ist da
rentabler. Zur Not durch einen unabhängigen Makler prüfen und
evtl. Ruhen lassen.
Gruß
D.L.