Altersvorsorge

Hallo,

vielen Dank für die Antwort,

wenn ich das richtig verstanden lautet der Rat die BU separat abzuschließen-weder im Rahmen der Basisrente noch im Rahmen der BAV?

Aus der Sicht meines Bekannten ist die BU in einer bAV die bessere Anlage, da zu 100% absetzbar und innerhalb der Basisrente nur zu ca. 70%?:

Hallo, der Einschluss der BU in die bAV ist zwar möglich und

wird auch angeboten, aber dann sollte man auch überlegen, ob
es dann nicht besser ist, eine Beitragsbefreiung bei BU für
den Gesamtvertrag einzuschließen. Dieses allerdings geht
wieder zu Lasten des eigentlichen Ziels: möglichst hohe Rente
im Rentenalter. Dann gibt es auch noch die Haftungsfrage. Der
AG ist schließlich VN und seine MA sind Versicherte Personen.
Es ist also wichtig, dass dieses exakt geklärt ist, wer was
bei BU zahlt. Bei BU ist ja fast zwangsläufig ein
Arbeitgeberwechsel vonnöten. Man ist ja BU. Die bAV wird aber
meistens in Form der Gehaltsumwandlung bedient. Bedeutet: Kein
Gehalt, keine bAV. Natürlich kann man den Vertrag selber
weiter zahlen ABER dann sind die ab dem Moment gezahlten
Beiträge UND Erträge NICHT mehr vor z.B. Privatinsolvenz
gesichert und können gepfändet werden. Hinzu kommt, dass bei
AG-Wechsel der neue AG NUR die reine bAV akzeptiert und die BU
nicht.
Mein Rat daher: Die BU als Einzelrisiko versichern da es sonst
zu viel vom Beitrag der bAV kostet! Die günstigsten Tarife
sind die reinen Risiko-BU Verträge, allerdings meistens OHNE
Beitragsrückzahlungen bei Vertragsablauf. Etwas teurer sind
die Investment-BU. Da kann man aber mit einer Ablaufsumme
„rechnen“. Bedeutet: Im günstigsten Fall holt man mehr heraus,
als man die ganzen Jahre eingezahlt hat. Quasi eine
„Null-Tarif“ Versicherung. Die Basisrente (HDI) wäre zu
überlegen, ob das so klug ist? Die bAV mit 4% der BBG (in 2010
= 220,00 € mon. zzgl. 1.800,00 € zumindest steuerfrei) ist da
rentabler. Zur Not durch einen unabhängigen Makler prüfen und
evtl. Ruhen lassen.
Gruß
D.L.

Hallo,#

vielen Dank für die Antwort.

Was meinst du mit „Jedes Risiko sollte über einen eigenen Vertrag verfügen“

und warum bin ich nicht so flexibel, wenn sich bei meinen persönlichen Verahältnissen was ändert?#

Hallo Herr Friend,

danke füre Ihre Anfrage.
Genau das ist aber die „Krux“ bei gekoppelten Verträgen!
Deshalb die Empfehlung: Jedes Risiko sollte über einen eigenen
Vertrag verfügen, damit Sie eben bei einer Veränderung Ihrer
persönlichen Lebenssituation, besser und unkomplizierter
darauf reagieren können.
Auch wenn bei gekoppelten Verträgen manches Risiko preiswerter
ausgeschlossen werden kann, können Sie nicht so flexibel
agieren.
Sprechen Sie mich bei Ihren weiteren Fragen gerne wieder an.
Mit freundlichen grüßen Jürgen von Bomsdorff

Hallo, die BU separat abschließen. Natürlich ist die BU eingebunden in die bAV 100% absetzbar, ABER: die BU stellt einen nicht unerheblichen Kostenanteil dar. Diese Kosten schmälern logischer Weise den Anlagebetrag/die Anlagerate für die Altersrente.
Diesen Verlust wiegt die steuerliche Absetzbarkeit nicht auf.
D.L.

Was ist eine Verweisklausel?

Die Versicherung kann Sie wenn Sie eine Verweisungsklausel drin haben auf einen anderen Beruf verweisen. Konkret, Sie sind Bäcker und bekommen eine Mehlstauballergie. Normalerweise sind Sie jetzt Berufs unfähig, wenn Sie eine Verweisungsklausel in Ihrem Vertrag haben, kann die Versicherung sagen wir bezahlen eine Umschulung und Sie werden jetzt Pförtner.

Aus der Sicht meines Bekanten ist die BU in einer bAV die
bessere Anlage, da zu 100% absetzbar und innerhalb der
Basisrente nur zu ca. 70%?

Mann sollte nicht immer auf die Kosten schauen, was ist denn mal angenommen sie werden Arbeitslos, in der Arbeitslosigkeit wird die bav nicht weiter bedient und Sie werden jetzt Berufsunfähig, da die Bu mit der bav gekoppelt ist ruht auch die BU - also kein anspruch auf BUU. Ich rate meinen Kunden auch nicht die BU mit der Riester zu kombinieren, hier ist das gleiche Problem. Na ja aber hier hat jeder auch eine andere Vorstellung. mfg Blesssing Markus

Dein Bekannter hat schon recht, die BAV ist zu 100% absetzbar, die Basis zu 70, nächstes jahr 72 übernächstes Jahr 74, steigert sich jährlcih um 2 % bis 2020 dan um 1 % bis sie im Jahre 2040 bei 100% absetzbarkeit ist. Außerdem gibt es ja die max. Grnzen einzuhalten, bei der auch deine Beiträge zur GRV angerechnet werden. Im Gegenzug werden aber die Leistungen aus beiden Wegen steuerpflichtig, das heißt, auch eine eventuelle BU. Dies sollte im konkreten Fall nciht sehr schlimm sein, solange die BU die einzigen Einnahmen sind.Allerdings wird die BUR aus der BAV zu 100% steuerlich angerechnet, die aus der Basis nicht. Das zu berechnen führe hier aber zu weit.
Aber es gibt wietere Nachteile. Du machst ein Versicherung auf lange Jahre. Wenn du aus welchen Gründen auch immer, die Basisrente oder die BAV nicht mehr in dieser Höhe bezahlen kannst, den Arbeitgeber wechselst, Arbeitslos wirst etc. dann hast du ein Problem mit der eingeschlossenen BUR. Wenn du den Beitrag kürzt, kürzt du Deine BUR mit. hast Du die BUR alleinstehend, kannst du deine Rentenversicherung beitragsmäßig runterfahren, später wieder erhöhen. Die BUR unterliegt aber einer Gesundheitsprüfung. Die lässt sich nicht unbedingt zu jedem Zeitpunkt wieder erhöhen.
Wie gesagt, ich kenne die konkreten Gegebenheiten nicht. Aber mein Ansatzpunkt ist immer, trenne die BUR von der Altersvorsorge, es macht dich flexibler. Es gibt nur sehr wenige Versicherer, be denen man im Bedarfsfall die BUR aus einem Rentenvertrag trennen kann. Und kein Mensch weiß, was uns die Zukunft bringt. Ich werde einem Kunden nie mehr von mir aus ein Kombiprodukt anbieten. Früher war das Usus. Ich habe die Fälle erlebt, in denen Kunden Ihre BU beitragsfreistellen oder reduzieren mussten, weil sie den Beitrag für die komplette, gekoppelte Versicherung nicht mehr bezahlen konnten, eine eigenständige BUR wäre aber bezahlbar gewesen. Solange der Versicherungsnehmer gesund ist, ist das kein großes Problem, kann man doch eine eigenständige BU abschließen. liegen allerdings Vorerkrankungen an zu diesem Zeitpunkt, hat der Kunde ein Problem.
Alers- und Berufsunfähigkeitsvorsorge ist ein wichtiges Thema. Ich kann das nicht nur aufgrund des Argumentes eine momentanen steuerlichen Ersparnis verkaufen. Und achte bitte bei dem Produkt auf die Bedinungen, nirgends sind die so wichtig, wie in der BUR. Sie sollten die Möglcihkeit beinhalten, bei bestimmten Gegebenheiten die Rente auchohne Gesundheitsprüfung erhöhen zu konnen. die einzige Versichrung, bei der eine Dynamik sinnvoll ist, ist die BUR. gibt dir die Chance, dass sich die Rente erhöht, auch wenn vorerkrankungen vorliegen. Und ganz wichtig, google dir mal die Prozessquote bei Berufsunfähigkeitsrenten. Das ist ein Riesen unterschied von 1% bis weit über 10%. Was nützen dir die besten Bedingungen, wenn der Versicherer erstmal nicht zahlen will und es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt? Dann stehst du mitunder ohne einkommen da, solange der Prozess läuft. Und da sind 2 Jahre keine Seltenheit, bis ein Urteil gefällt wird. Also ist die Prozessquote hier ein guter Anhaltspunkt. Ich darf hier keine Gesellschaften nennen, also google mal.
Und die Gesellschaften, von denen schon gar keine Infos vorliegen, würde ich persönlich schon gar nicht empfehlen.
ich nehme gerade das Thema Berufsunfähigkeit sehr ernst. Im schlimmsten Fall ist das die einzige Einnahme, die meinem Kunden bleibt.
Und super, dass du dich mit diesem Thema auseinandersetzt. Viele die ich darauf anspreche haben das Verständnis dafür gar nicht.

Grüßle
Hj

hallo Robin,
wie ich bereits sagte…:
…bei Arbeitslosigkeit ggf. kein BU Schutz, (weil die bAV aus finanziellen Gründen privat nicht bedient werden kann)
…bei Branchenwechsel ggf. keine Versicherbarkeit,

Bei der Koppelung der BU mit der BasisRente ist darauf zu achten, dass die BU max 50 % der Beitragssumme sein darf (aus steuerlichen Gründen); wenn Du ggf. die Beitragssumme reduzieren möchtest, wird die Grenze überschritten, sodass dann die Basisrente nicht mehr „funktioniert“; usw.
Außerdem ist die Versteuerung der evtl. zu erhaltenden BURente aus der BasisRente anders als die BURente aus einem Privatvertrag! (bitte auch das beachten!!!)

Sorry Robin, aber das alles auszuführen benötigt eine umfangreiche Beratung; bitte habe Verständnis, dass es hier nur in Teilbereichen einige Informationen sind.
Alle Eventualitäten abzuklären ist schwer… ich hoffe dennoch, dass ich helfen konnte…

LG
Andreas Wurscher

Warum sollte es problematisch sein die BU mit der Basisrente
oder bAV zu koppeln?
Die Verunsicherung wird immer größer:frowning:

Hallo Robin Friend,

entschuldigen Sie bitte meine verspätete Antwort - mein Sohn hatte vergangene Woche einen Unfall mit KH-Aufenthalt und Sofort-OP, sodass ich nur das Notwendigste und für mich Wichtige erledigt habe.

Es ist so, dass kein Risiko besteht die BU zu verlieren, da dies in Schicht 3 gegen Beitrag weitergeführt werden kann - jedoch ohne steuerliche Vorteile der Schicht 2 ( der die bAV zuzuordnen ist ).
Es ist auf alle Fälle zu prüfen, welche Gesellschaft ( „ganz nebenbei“ ) auch noch sehr gute BU-Bedingungen hat, diesen Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung bzw neuem Einstiegsalter vornimmt.
Viele Gesellschaften führen die BU ohne erneute Gesundheitsprüfung weiter, nur wenige auch ohne neuem Eintrittsalter.
Ich würde mit dem aktuellen Arbeitgeber klären, ob er aufgrund der diskutierten Problematik den Anbieter frei wählen lässt oder ob er mit bestimmten Versicherungsgesellschaften Rahmenverträge geschlossen hat und die Abwicklung nur hierüber durchführen lässt.
Wenn er für alle zertifizierten Anbieter offen ist, schaue ich Ihnen gern mal nach, welche Anbieter hierzu nach Ihren Vorgaben ( Laufzeit, Beitrag, BU-Absicherungshöhe… ) eine gute Lösung bieten.

Viele Grüße

Armin Bornschlegl

Hallo Robin Friend,

Die Beiträge der BU-Rente unterscheiden sich i.d.R. beim selben Anbieter in der bAV und der Basisrente nicht. Von daher ist es zweitrangig ob sie der Basisrente oder der bAV angegliedert ist. Zudem kommt noch, dass viele AG keine BU in der Betriebsrente zulassen, da diese im Leistungsfall evtl. Nachteile für den AG bedeuten könnte. Generell hat man aber die Garantie der s.g. Portabilität - also der Mitnahmemöglichkeit zu jedem neuen AG. Damit ist der Versicherungsverlust eigentlich ausgeschlossen.

Grundsätzlich würde ich als Arbeitnehmer mir Gedanken über den Sinn der Basisrente machen. für meine Begriffe erscheint mir die bAV da lukrativer und sie bietet viele Möglichkeiten - auch über die Direktversicherung hinaus.

viele Grüße

H.v.Kleist

Sorry da bin ich überfragt